Wohnraum sei derzeit für viele schwer bezahlbar und kaum verfügbar. „Mit einer Leerstandsabgabe würde mancher eventuell überlegen ob es notwendig ist den Wohnraum ungenutzt zu lassen und gegebenenfalls wäre es möglich durch die Einnahmen die Beschaffung von Wohnraum zu fördern“, gibt Maier zur Leerstandsanalyse an.
Des Weiteren äußert sich der Kreisrat zum Zweckentfremdungsverbot: „Nach Art. 106 Abs. 1 Verfassung des Freistaates Bayern hat jeder Bewohner und jede Bewohnerin Bayerns Anspruch auf eine angemessene Wohnung. Damit dieser Wohnraum auch im Landkreis Weilheim-Schongau garantiert werden kann, sollte jede Möglichkeit der nachhaltigen Generierung von Selbigem in Betracht gezogen und genutzt werden. Quelle: https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/med/aktuell/180927zweckentfremdungssatzung.pdf.“
Nachdem eventuell zu erwarten sei, dass der Zustrom von Flüchtlingen noch andauern könnte, wäre es eine Möglichkeit „Besitzer von Zweitwohnungen, leerstehenden Wohnungen und zweckentfremdeten Wohnungen zu kontaktieren und gegebenenfalls für Geflüchtete zur Verfügung zu stellen“, so Maier abschließend.
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Von Kreisbote