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NPD-Verbotsverfahren scheitert nicht an V-Leuten

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Das Verfassungsgericht prüft jetzt inhaltlich, ob die NPD verboten werden darf.
Das Verfassungsgericht prüft jetzt inhaltlich, ob die NPD verboten werden darf. © picture alliance / dpa

Karlsruhe - Das NPD-Verbotsverfahren hat eine wichtige Hürde genommen - es scheitert diesmal nicht schon an Informanten des Verfassungsschutzes in der rechtsextremen Partei.

Das Bundesverfassungsgericht ist nach dem ersten Verhandlungstag am Dienstag  zu dem Ergebnis gekommen, dass keine solchen Verfahrenshindernisse vorliegen, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle am Mittwoch in Karlsruhe.

Damit steigt das Gericht nun in die inhaltliche Prüfung ein. Laut Voßkuhle hat die NPD nach dem dritten Verhandlungstag am Donnerstag sechs Wochen Zeit, neue Aspekte vorzubringen. In diesem Fall würde das Gericht möglicherweise weiter verhandeln. Sonst komme die Verhandlung aber am Donnerstag zum Abschluss. (Az. 2 BvB 1/13)

Bis zu einem Urteil werden dann wohl einige Monate vergehen. Erklären die Richter die Partei für verfassungswidrig, muss sie sich auflösen.

Erster Anlauf auf ein Verbot scheiterte 2003

Ein erster Anlauf für ein Verbot der NPD war 2003 in einem Fiasko für die Politik geendet, weil im Verfahren ans Licht kam, dass die Partei bis in die Spitze hinein mit sogenannten V-Leuten durchsetzt war. Diesmal hatten die Bundesländer vorgesorgt und im vergangenen Jahr auf Bitten des Gerichts noch einmal umfangreich dokumentiert, dass alle V-Leute rechtzeitig vor Beginn des Verfahrens „abgeschaltet“ waren. NPD-Anwalt Peter Richter hatte am Dienstag versucht, Überwachungs- und Anwerbeversuche jüngeren Datums nachzuweisen. Das Gericht sieht die vorgetragenen Fälle aber nicht als relevant an.

dpa

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