kreisbote-dePolitikDer Fall Gustl Mollath - Eine ChronologieErstellt: 14.08.2014Aktualisiert: 14.08.2014, 10:26 UhrKommentareTeilen1 / 25November 2002: Mollath wird von seiner Frau wegen Körperverletzung angezeigt. Er soll sie im August 2001 ohne Grund mindestens 20-mal mit den Fäusten geschlagen haben. Außerdem habe er sie gebissen, getreten und sie bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt. Mollath bestreitet die Vorwürfe. © dpa2 / 25Mai 2003: Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth erhebt Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung. © dpa3 / 25September 2003: Die Hauptverhandlung beginnt vor dem Amtsgericht Nürnberg. Im April 2004 wird sie fortgesetzt. Ein Gutachter attestiert Mollath gravierende psychische Störungen. © dpa4 / 25Dezember 2003: Mollath erstattet Strafanzeige gegen seine Frau, weitere Mitarbeiter der HypoVereinsbank und 24 Kunden wegen Steuerhinterziehung, Schwarzgeld- und Insidergeschäften. © dpa5 / 25Februar 2004: Die Anzeige wird von der Staatsanwaltschaft abgelegt. Die Angaben seien zu unkonkret für ein Ermittlungsverfahren. © dpa6 / 25Juni 2004: Mollath muss zur Begutachtung ins Bezirkskrankenhaus Erlangen, kommt aber wieder frei. Im Februar 2005 wird er in das Bezirkskrankenhaus Bayreuth eingewiesen. Dort bringt er fünf Wochen zu. © dpa7 / 25August 2006: Ein Gutachter bescheinigt Mollath wahnhafte psychische Störung und paranoide Symptome. Das Landgericht Nürnberg spricht Mollath wegen Schuldunfähigkeit von der Anklage der Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Sachbeschädigung frei. Aber es ordnet seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, weil er eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle. Er ist bis heute im Bezirkskrankenhaus Bayreuth untergebracht. © dpa8 / 25Februar 2007: Der Bundesgerichtshof verwirft Mollaths Revision als unbegründet. © dpa9 / 25März 2012: Die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) sagt im Landtag, Mollaths Strafanzeige wegen der Bankgeschäfte seiner Frau sei „weder Auslöser noch Hauptanlass noch überhaupt ein Grund für seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gewesen“. Seine Vorwürfe gegen die Bank hätten keinen begründeten Anfangsverdacht für Ermittlungen ergeben. © dpa0Auch interessantZwischenverhandlungen für Weltklimakonferenz starten in BonnLESENDuelle? Merkel lässt Steinbrück abblitzenLESENNeues IS-Exekutions-Video: Drohung gegen den WestenLESENTrump-Berater: Deutschland beutet USA und EU-Partner ausLESEN„Was die Taliban als Scharia ausrufen, wissen wir nicht“ - Experte hat überraschende Prognose für AfghanistanLESEN10 / 25November 2012: Ein interner Revisionsbericht der HypoVereinsbank aus dem Jahr 2003 wird publik. Danach traf ein Teil von Mollaths Vorwürfen zu. Die Freien Wähler fordern Merks Rücktritt und einen Untersuchungsausschuss. © dpa11 / 2530. November 2012: Merk will den Fall Mollath komplett neu aufrollen lassen und ordnet einen Wiederaufnahmeantrag wegen möglicher Befangenheit eines Richters an. © dpa12 / 2518. März 2013: Die Staatsanwaltschaft beantragt die Wiederaufnahme wegen neuer Tatsachen, die dem Gericht bei der Verurteilung 2006 noch nicht bekannt gewesen seien. Entscheiden muss das Landgericht Regensburg. © dpa13 / 2526. April 2013: Der Mollath-Untersuchungsausschuss tritt erstmals zusammen. © dpa14 / 2528. Mai 2013: Das Landgericht Regensburg lehnt eine Entscheidung über Mollaths Psychiatrie-Unterbringung vor der Prüfung des Wiederaufnahmeantrags ab. © dpa15 / 2509. Juli: Der Untersuchungsausschusses geht zu Ende. SPD, Grüne und Freie Wähler sehen gravierende Fehler bei den Ermittlern und bei Merk und verlangten deren Entlassung. CSU und FDP sehen keine Fehler bei Merk. © dpa16 / 2522. Juli: Nach dem Landgericht Regensburg weist auch das Oberlandesgericht Nürnberg einen Befangenheitsantrag von Mollaths Anwalt gegen einen Richter ab. © dpa17 / 2524. Juli: Das Landgericht Regensburg weist die Anträge zur Wiederaufnahme des Mollath-Prozesses zurück. © dpa18 / 256. August: Der seit Jahren in Bayern in der Psychiatrie sitzende Gustl Mollath kommt überraschend frei. Das Strafverfahren gegen ihn wird wieder aufgenommen. Das hat das Oberlandesgericht Nürnberg beschlossen. © picture alliance / dpa19 / 255. September: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gibt einer Beschwerde Mollaths statt. Seine Unterbringung in der Psychiatrie war demnach seit 2011 verfassungswidrig. Die damaligen Beschlüsse des Landgerichts Bayreuth und des Oberlandesgerichts Bamberg zur Unterbringung Mollaths seien nicht gut genug begründet gewesen. © dpa20 / 2512. Dezember: Das Landgericht Regensburg kündigt an, dass es Mollath erneut psychiatrisch begutachten lassen will. Mollath lässt über seinen Anwalt mitteilen, dass er dies ablehnt. © dpa21 / 2519. Dezember: Das Landgericht Regensburg teilt mit, dass das Wiederaufnahmeverfahren gegen Mollath am 7. Juli 2014 beginnt. © dpa22 / 257. Juli 2014: Vor dem Landgericht Regensburg beginnt das Wiederaufnahmeverfahren gegen Mollath. © dpa23 / 2523. Juli 2014: Die beiden Verteidiger von Mollath - Gerhard Strate (Mitte) und Johannes Rauwaldt (rechts) - legen nach Unstimmigkeiten mit dem Nürnberger ihr Mandat nieder. Das Gericht bestimmt sie zu Pflichtverteidigern. © dpa24 / 2508. August 2014: Die Staatsanwaltschaft - Oberstaatsanwalt Wolfhard Meindl - fordert in ihrem Plädoyer einen Freispruch für Gustl Mollath. Der Anklagevertreter ist jedoch von der Schuld des 57-Jährigen überzeugt. Die Verteidigung verlangt einen Freispruch „ohne Wenn und Aber“. Mollath selbst sagt, er habe die Taten nicht begangen. © dpa25 / 2514. August. 2014: Das Landgericht Regensburg spricht Gustl Mollath frei. © dpaAuch interessantKommentare