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Straßburg: Russland verstieß gegen Chodorkowskis Rechte

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Ein Moskauer Gericht prüft den Antrag von Michail Chodorkowski auf vorzeitige Haftentlassung. © dpa

Moskau - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Russland im Fall Chodorkowski verurteilt. Unterdessen prüft ein Moskauer Gericht den Antrag des Ex-Ölmagnaten auf vorzeitige Haftentlassung.

Die Bitte Chodorkowskis sei eingegangen und werde geprüft, sagte die Sprecherin des Moskauer Stadtgerichts, Anna Ussajewa, am Dienstag nach Angaben der Agentur Interfax.

Die Mitteilung kam überraschend und kurz bevor der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg am Vormittag über den umstrittenen ersten Strafprozess gegen Chodorkowski entscheiden wollte. Der Kremlgegner wirft der russischen Regierung vor, einen politischen Prozess gegen ihn inszeniert zu haben.

Er habe mehr als die Hälfte seiner insgesamt 13-jährigen Straflagerhaft verbüßt und bitte deshalb um Entlassung, hieß es in dem der Nachrichtenagentur dpa vorliegenden Schreiben Chodorkowskis. Russlands berühmtester Häftling betonte, dass er seine Schuld in den insgesamt zwei Moskauer Prozessen wegen Steuerhinterziehung, Geldwäsche und Öldiebstahls nicht anerkenne.

Die Anwälte des Ex-Chefs des inzwischen zerschlagenen Ölkonzerns Yukos unterstrichen, dass es sich bei Chodorkowskis Antrag nicht um ein Gnadengesuch beim Präsidenten handele.

Die Menschenrechtlerin Ljudmila Alexejewa äußerte sich skeptisch zu den Aussichten einer vorzeitigen Haftentlassung. “Das wäre wunderbar. Aber es ist doch unwahrscheinlich, dass der Antrag bewilligt wird“, sagte Alexejewa. Chodorkowski war bereits 2008 mit einem ähnlichen Antrag gescheitert.

Unterdessen befand in Straßburg der Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte: Russland hat laut einem Urteil des nach der Festnahme des früheren Ölmagnaten Michail Chodorkowski 2003 gegen dessen Rechte verstoßen. In dem am Dienstag veröffentlichten Urteil verpflichtete das Gericht Russland zur Zahlung von Schadenersatz und Gerichtskosten im Umfang von 24.000 Euro.

Es habe mehrere Verstöße gegen die Rechte des ehemaligen Oligarchen festgestellt, teilte das Gericht mit. Es kritisierte die Bedingungen, denen Chodorkowski vor Gericht und in der Untersuchungshaft ausgesetzt war, die Länge seiner U-Haft während der noch laufenden Untersuchung und des Prozesses, sowie Verfahrensmängel im Zusammenhang mit seiner Festnahme.

Der Gerichtshof wies allerdings Chodorkowskis Vorwurf zurück, der Prozess gegen ihn sei politisch motiviert gewesen. Chodorkowski, ehemals reichster Mann Russlands, sitzt seit beinahe acht Jahren in Haft. Eine Berufungsgericht in Moskau hatte vergangene Woche seine zweite Verurteilung bestätigt.

dpa/dapd

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