Kommt Mollath bald frei?

München/Augsburg - Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) hat massive Zweifel an der unfreiwilligen Unterbringung von Gustl Mollath in der Psychiatrie geäußert.
Im Fall Gustl Mollath hat Justizministerin Beate Merk (CSU) Zweifel an einer weiterhin lange andauernden Unterbringung des 56-jährigen Nürnbergers in der Psychiatrie geäußert. „Ich werde in meiner Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht deutlich machen, dass nach meiner Auffassung die Unterbringung des Mannes mit zunehmender Dauer unverhältnismäßig ist“, sagte Merk der Zeitung „Augsburger Allgemeine“ (Dienstag). Merk betonte aber, sie habe sich damit nicht für eine Freilassung Mollaths ausgesprochen. Merks Äußerung war von einigen Medien als vorsichtige Empfehlung für eine Freilassung verstanden worden.
Sie habe jedoch keine Entscheidung vorweggenommen, sagte Merk dem Bayerischen Rundfunk (BR). Diese träfen die Gerichte. Ab wann die Unterbringung Mollaths möglicherweise unverhältnismäßig sei, entscheide das Bundesverfassungsgericht.
Das Karlsruher Gericht hatte beim bayerischen Justizministerium eine Stellungnahme zum Fall Mollath angefordert. Beim Verfassungsgericht liegt eine Beschwerde des Freiburgers Anwalts Michael Kleine-Cosack vor, die mit der mangelnden Verhältnismäßigkeit der Unterbringung Mollaths begründet ist.
Mollath war 2006 als gemeingefährlich in die Psychiatrie eingewiesen worden. Unter anderem soll er seine Frau misshandelt und Autoreifen aufgestochen haben. Mollath sieht sich dagegen als Opfer eines Komplotts seiner früheren Ehefrau und der Justiz, weil er auf Schwarzgeldgeschäfte in Millionenhöhe hingewiesen habe. Die Nürnberger Justiz glaubte damals den Misshandlungsvorwürfen von Mollaths Frau, nicht aber seinem Schwarzgeldhinweis. Inzwischen geht die Steuerfahndung diesem aber nach.
Merk nannte es bedauerlich, dass Mollath das Angebot einer Begutachtung durch einen „neuen Psychiater, dem auch er vertraut“, ausgeschlagen habe. „Das hat er leider abgelehnt, obwohl das eine Chance war, auf direktem Weg in die Freiheit zu kommen.“
Nachdem erhebliche Zweifel am Vorgehen der Justiz gegen Mollath aufgekommen waren, hatte Merk Ende des vergangenen Jahres angeordnet, dass von der Staatsanwaltschaft ein Wiederaufnahmeantrag gestellt wird. Darüber hat das Landgericht Regensburg noch nicht entschieden. Auch von Mollaths Verteidigung liegt ein Wiederaufnahmeantrag vor.
dpa