Nur mit triftigem Grund
Kommunalwahl 2020: Heftige Strafen für alle Wahlhelfer, die das Ehrenamt ohne Grund ablehnen
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Wer bei der Kommunalwahl 2020 zum Wahlhelfer berufen wurde, kann nicht einfach so ablehnen. Man muss gute Gründe haben. Sonst droht ein heftiges Bußgeld.
Am 13. September 2020 ist es so weit: Dann findet die Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen statt. Vergeben werden dabei neben neuen Bürgermeisterämtern auch Plätze in Gemeinde- und Stadträten. Damit die Wahl reibungslos ablaufen kann, werden in ganz NRW wieder tausende Wahlhelfer gesucht, wie RUHR24.de* berichtet.
Es handelt sich dabei um ein Ehrenamt, das entweder freiwillig ausgeführt werden kann oder man wird von der Stadt dazu berufen. Letzteres tritt vor allem dann ein, wenn sich zu wenige Freiwillige gemeldet haben. Viele Menschen haben dazu keine Lust und wollen die Berufung als Wahlhelfer ablehnen - doch ohne triftigen Grund ist das nicht möglich*.
Ablehnen darf man nur, wenn zum Beispiel folgenden Gründe vorliegen: dringende berufliche Gründe oder Krankheit. Wer zum Zeitpunkt der Kommunalwahl in NRW (mehr zum Thema der Wahl auf RUHR24)* Urlaub gebucht hat, hat Pech gehabt. Wer unentschuldigt fehlt oder das Ehrenamt ohne triftigen Grund absagt, muss mit einem saftigen Bußgeld rechnen. *RUHR24.de ist Teil des Ippen-Digital-Netzwerks.