Schwerbehinderte haben Anspruch auf Assistenz
Jeder darf sich selbst aussuchen, welchen Job er machen möchte. Dieser Grundsatz gilt auch für Schwerbehinderte, die bei ihrer Arbeit Anspruch auf eine Assistenz haben: Wie ein aktuelles Urteil zeigt, behalten sie diesen auch, wenn sie sich beruflich umorientieren.