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Rente mit 63: Wie hoch Abzüge ausfallen, hängt vom Geburtsjahr ab

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Von: Franziska Kaindl

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Die Rente mit 63 – davon träumen viele Arbeitnehmer. Doch nicht für alle Jahrgänge ist sie abschlagsfrei möglich. Wer ohne Abzüge in die Frührente darf, erfahren Sie hier.

Wieso noch länger arbeiten, wenn man auch früher in Rente* gehen kann? Das denken sich viele Arbeitnehmer, bei denen das Renteneintrittsalter näher rückt. Es kommt aber auf den eigenen Jahrgang und die Anzahl der Beitragsjahre an, wann man frühestens ohne Abzüge in den Ruhestand gehen darf. Das früheste Renteneintrittsalter ist dabei mit 63. Im vergangenen Jahr nutzten 26,3 Prozent aller Neurentner diese abschlagsfreie „Rente ab 63“, wie 24hamburg.de berichtet.

Es wird zwischen der Altersrente für langjährig Versicherte und besonders langjährig Versicherte unterschieden. Für die Altersrente für langjährig Versicherte brauchen Sie 35 Versicherungsjahre. Für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte sind es 45 Beitragsjahre. Je nachdem, welchen Jahrgang Sie angehören, gelten andere Regeln für die Rente mit 63.

Altersrente nach 45 Jahren: So gehen Sie mit 63 in Rente

Grundsätzlich ist es möglich, nach einer Versicherungszeit von 45 Jahren früher in Rente zu gehen. Oft wird die Altersrente für besonders langjährig Versicherte noch als „Rente mit 63“ bezeichnet, doch das trifft nicht mehr auf alle zu. Nur diejenigen, die vor 1953 geboren sind, können seit dem 1. Juli 2014 mit Vollendung des 63. Lebensjahres ohne Abschläge früher in den Ruhestand. Da das Rentenalter aber schrittweise angehoben wird, verschiebt sich auch das Eintrittsalter mit dem Geburtsjahr auf einen späteren Zeitpunkt – betroffen sind davon die Jahrgänge 1953 bis 1963. Die Geburtsjahrgänge ab 1964 können abschlagsfrei erst mit 65 in eine verfrühte Rente gehen – für sie müsste es korrekterweise „Rente mit 65“ heißen.

Auch interessant: Sie wollen früher in Rente? Experten erklären, wie es funktionieren kann.

Altersrente nach 35 Jahren: Rente mit 63 möglich?

Ab 35 Versicherungsjahren gelten Sie bei der gesetzlichen Rentenversicherung als „langjährig versichert“ und können von der „Rente mit 63“ Gebrauch machen. Allerdings wird Ihnen für jeden Monat, den Sie vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen, 0,3 Prozent von der Rente abgezogen. Der Abschlag bleibt dauerhaft bestehen. Maximal können Ihnen dadurch 14,4 Prozent der Rentenbezüge abgezogen werden. In der Tabelle sehen Sie, wie hoch die Abzüge je Geburtsjahrgang für langjährig Versicherte sind, wenn sie mit 63 in Rente gehen wollen.

Tabelle: Abzüge bei Rente mit 63 für langjährig Versicherte

JahrgangRegulärer Rentenbeginnvorgezogener RentenbeginnAbzüge bei Rente mit 63
194765 Jahre + 1 Monat25 Monate7,5 Prozent
194865 Jahre + 2 Monate26 Monate7,8 Prozent
194965 Jahre + 3 Monate27 Monate8,1 Prozent
195065 Jahre + 4 Monate28 Monate8,4 Prozent
195165 Jahre + 5 Monate29 Monate8,7 Prozent
195265 Jahre + 6 Monate30 Monate9 Prozent
195365 Jahre + 7 Monate31 Monate9,3 Prozent
195465 Jahre + 8 Monate32 Monate9,6 Prozent
195565 Jahre + 9 Monate33 Monate9,9 Prozent
195665 Jahre + 10 Monate34 Monate10,2 Prozent
195765 Jahre + 11 Monate35 Monate10,5 Prozent
195866 Jahre36 Monate10,8 Prozent
195966 Jahre + 2 Monate38 Monate11,4 Prozent
196066 Jahre + 4 Monate40 Monate12 Prozent
196166 Jahre + 6 Monate42 Monate12,6 Prozent
196266 Jahre + 8 Monate44 Monate13,2 Prozent
196366 Jahre + 10 Monate46 Monate13,8 Prozent
196467 Jahre48 Monate14,4 Prozent

Lesen Sie auch: Früher in Rente gehen: So viel müssen Sie dafür bezahlen, damit dieser Traum wahr wird.

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Rente mit 63: Hinzuverdienst bei vorgezogenen Altersrenten

Eine Beschäftigung kann sich auf bei vorgezogenen Altersrenten auf die Höhe der Rente auswirken. Als Hinzuverdienst zählen unter anderem ein Bruttoentgelt, steuerrechtlicher Gewinn (zum Beispiel aus einem Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft) oder Vorstandsruhegeld. Bis zum Erreichen der persönlichen Regelaltersgrenze dürfen Sie maximal 6.3000 Euro im Kalenderjahr dazuverdienen, ohne dass es Auswirkungen auf die Rentenhöhe hat. Wenn Ihr Entgelt höher als der Freibetrag ausfällt, wird nur der darüber hinausgehende Betrag berücksichtigt. Dieser wird laut der Deutschen Rentenversicherung durch 12 geteilt und zu 40 Prozent auf die Monatsrente angerechnet. Für das Jahr 2022 gilt aufgrund der Corona-Pandemie eine erhöhte Verdienstgrenze bei vorgezogener Altersrente von 46.060 Euro im Kalenderjahr.

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