86 Cent pro Monat mehr
Rundfunkbeitrag merklich teurer: Beitragsservice erhebt ab sofort neuen Betrag
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- VonAnne Hundschließen
Viele Beitragszahler dürften es schon am Kontostand ablesen können: Seit Kurzem sind beim Rundfunkbeitrag 18,36 statt 17,50 Euro pro Monat fällig.
Beim Rundfunkbeitrag müssen Betroffene ab sofort tiefer in die Tasche greifen. Denn das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Höhe des Rundfunkbeitrags auf 18,36 Euro pro Monat angepasst* wird. Und das wird seitens des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio nun entsprechend umgesetzt. Bedeutet für die Beitragszahler konkret: Statt wie früher 17,50 Euro sind nun 86 Cent mehr pro Monat fällig.
Höherer Rundfunkbeitrag seit August von Konten eingezogen
So teilte der Beitragsservice mit, dass ab August somit „erstmals der angepasste Rundfunkbeitrag in Höhe von 18,36 Euro“ erhoben werde und beantwortete auf seiner Internetseite außerdem häufig gestellte Fragen, die sich aus der neuen Regelung für Beitragszahler ergeben:
- 1. Ich habe den Rundfunkbeitrag in alter Höhe von 17,50 Euro schon im Voraus bezahlt. Muss ich etwas unternehmen? „Wer den Rundfunkbeitrag in Höhe von 17,50 Euro bereits für den Monat August 2021 oder für weitere Monate bezahlt hat (zum Beispiel als Jahres- beziehungsweise Halbjahresvorauszahler oder in der Mitte eines Dreimonatszeitraums), bekommt die Differenz in der Regel mit der nächsten regulären Zahlungsaufforderung nachberechnet“, ist auf rundfunkbeitrag.de zu lesen. Bei Beitragszahlern, die am Lastschriftverfahren teilnehmen, werde die Beitragsanpassung „automatisch“ berücksichtigt: „Das kann je nach gewähltem Zahlungsrhythmus bis zu einigen Monaten dauern, wird aber noch innerhalb des Jahres 2021 der Fall sein. In besonderen Fällen kann die Nachberechnung in diesem Jahr auch außerhalb des regulären Zahlungsrhythmus erfolgen.“
- 2. Ich zahle per SEPA-Lastschrift. Wann wird der neue Beitrag abgebucht?: Der Rundfunkbeitrag werde grundsätzlich mit der nächsten Fälligkeit automatisch in neuer Höhe eingezogen, informiert der Beitragsservice. „Sofern für einzelne Monate im Voraus noch der Rundfunkbeitrag in alter Höhe gezahlt wurde, wird der Differenzbetrag in der Regel mit der nächsten Abbuchung nachberechnet.“
- 3. Ich zahle per Dauerauftrag. Muss ich etwas ändern?: „Ja, Dauerauftragszahler müssen ihren Dauerauftrag entsprechend anpassen“, heißt es hierzu konkret. „Sie erhalten vom Beitragsservice eine Zahlungsaufforderung, die den Rundfunkbeitrag in neuer Höhe ausweist.“
- 4. Ich habe bereits ohne gesonderte Aufforderung durch den Beitragsservice den Differenzbetrag überwiesen. Kann die Zahlung meinem Beitragskonto gutgeschrieben werden?: „Sofern die zugehörige Beitragsnummer bei der Zahlung vermerkt wurde, wird die Buchung dem Beitragskonto zugeordnet und auf die neue Beitragsforderung angerechnet“, heißt es auf rundfunkbeitrag.de. Eventuell zu viel gezahlte Beiträge würden mit der nächsten Beitragsforderung verrechnet.
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Rundfunkbeitrag: In welchen Fällen Sie sich von Kosten befreien lassen können
Schon bisher gilt: Wer in eine Wohngemeinschaft oder mit seinem Lebenspartner zusammenzieht, kann sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Schließlich gibt es dort schon einen Beitragszahler. Und auch in einigen anderen Fällen können Sie sich von den Kosten befreien lassen – die wichtigsten Infos dazu finden Sie hier. (ahu) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.
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