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Billig-Brustimplantate: TÜV muss nicht zahlen

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Billig Brustimplantate-Skandal: TÜV hat laut Gericht Kontrollpflicht erfüllt und "keinen Fehler" gemacht.
Billig Brustimplantate-Skandal: TÜV hat laut Gericht Kontrollpflicht erfüllt und "keinen Fehler" gemacht. © picture alliance / dpa

Der TÜV Rheinland hat im Skandal um minderwertige Brustimplantate der französischen Firma PIP einen wichtigen juristischen Erfolg erzielt.

Das Berufungsgericht der südfranzösischen Stadt Aix-en-Provence urteilte am Donnerstag, dass der TÜV seine Kontrollpflichten erfüllt und "keinen Fehler" begangen habe. Damit kassierten die Richter ein Urteil eines anderen französischen Gerichts vom November 2013, das den TÜV zur Zahlung von Schadenersatz an betroffene Frauen und Händler verurteilt hatte.

TÜV hätte "keinen Fehler" begangen

Der Skandal um die französische Firma Poly Implant Prothèse (PIP) war im Jahr 2010 bekanntgeworden: PIP hatte seine Brustimplantate statt mit Spezial-Silikon mit billigerem Industrie-Silikon befüllt, die Kissen reißen leichter und können Entzündungen auslösen. Weltweit wurden zehntausenden Frauen PIP-Implantate eingesetzt, in Deutschland sind Schätzungen zufolge rund 6000 Frauen betroffen. Der TÜV hatte das Herstellungsverfahren bei PIP zertifiziert, nicht aber die Silikonkissen selbst kontrolliert.

Im November 2013 verurteilte das Handelsgericht der südfranzösischen Stadt Toulon den TÜV zur Zahlung von Schadenersatz an 1700 betroffene Frauen und an mehrere Händler. Das Gericht hielt dem TÜV vor, gegen seine "Kontroll- und Aufsichtspflichten" verstoßen zu haben.

Der TÜV legte dagegen Berufung ein - und bekam nun Recht. Das Berufungsgericht von Aix-en-Provence erklärte in seinem Urteil, der TÜV Rheinland und seine Frankreich-Tochter hätten "ihre Verpflichtungen als Zertifizierungs-Organe erfüllt". Sie hätten "keinen Fehler begangen", für den sie haftbar gemacht werden könnten.

Der TÜV Rheinland begrüßte das Urteil, das "seine Haftung ausschließt". "Die Fakten belegen, dass TÜV Rheinland seine Aufgaben zu jeder Zeit verantwortungsvoll und im Einklang mit allen geltenden Gesetzen und Normen wahrgenommen hat", erklärte das Unternehmen. Der TÜV habe die "betrügerischen Handlungen von PIP" mit den ihm zustehenden Mitteln nicht aufdecken können.

Schon bei einem Strafprozess in Marseille war PIP-Gründer Jean-Claude Mas im Dezember 2013 unter anderem des Betrugs am TÜV schuldig gesprochen worden. Die Prüfer waren bei Besuchen im PIP-Werk systematisch hinters Licht geführt worden.

Nach dem erstinstanzlichen Urteil aus Toulon musste der TÜV aber bereits vorläufig Schadenersatz zahlen: Bis zur Klärung der Ansprüche durch Gutachten - und vor dem Berufungsurteil - für jede Klägerin jeweils 3000 Euro plus 400 Euro. Die Summe belief sich damit auf rund 5,8 Millionen Euro.

Der TÜV könnte dieses Geld nun zurückverlangen. "Aus technischer Sicht müssen die Personen (die betroffenen Frauen) dieses Geld zurückzahlen", verlautete aus dem Umfeld des Unternehmens. "Bislang wurde aber noch keine Entscheidung getroffen."

Die betroffenen Frauen säßen nach dem Urteil aus Aix-en-Provence nun selbst auf der "Anklagebank" und müssten das Geld zurückzahlen, kritisierte ein Anwalt der Klägerinnen. "Das ist ein Etappensieg für den TÜV und eine sehr große Niederlage für die gesundheitliche Sicherheit von Medizinprodukten in Europa."

In Deutschland haben Gerichte eine Reihe von Schadenersatzklagen gegen den TÜV zurückgewiesen, eine Klage ging bis vor den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Anfang April legte der BGH diese dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor. Die Luxemburger Richter sollen klären, wie umfangreich die Prüfpflichten bei der Zertifizierung von Medizinprodukten sind.

AFP

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