Entschädigungszahlung
Bye, bye Chef: So hoch ist die Abfindung bei einer Kündigung
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- VonAndrea Stettnerschließen
In bestimmten Fällen haben Mitarbeiter Anspruch auf eine Abfindung vom Arbeitgeber. Wie viel Geld zum Abschied drin ist – und wann es sich lohnt, vor Gericht zu ziehen.
Kündigungen können schmerzhaft sein – gerade, wenn der Abschied unfreiwillig geschieht. Geschasste Mitarbeiter sollten sich jedoch nicht lange ärgern sondern prüfen, ob ihnen eine Abfindung zusteht. Das lohnt sich, denn gerade bei fragwürdigen Kündigungen* sind oft tausende Euro drin!
Kündigung: Wann habe ich Anspruch auf eine Abfindung?
So verlockend es klingt: Einen grundsätzlichen Rechtsanspruch auf eine Abfindung gibt es in Deutschland nicht. Laut Arbeitsrecht werden Arbeitnehmern dennoch in bestimmten Fällen Abfindungen gezahlt:
- bei betriebsbedingten Kündigungen, wenn §1 des Kündigungsschutzgesetzes (KSCHG) greift,
- bei einem Auflösungsurteil des Arbeitsgerichts, wenn eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist (§§9 und 10 KSchG),
- bei einem Abfindungsvergleich,
- wenn ein Tarifvertrag greift,
- wenn ein Sozialplan besteht (Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber) sowie
bei einem Nachteilsausgleich für den Arbeitnehmer (§113 Betriebsverfassungesetz)
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Betriebsbedingte Kündigung: So hoch muss die Abfindung mindestens ausfallen
Bei betriebsbedingten Kündigungen haben Arbeitnehmer in vielen Fällen einen Anspruch auf eine Abfindung: Wer auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet, kann laut Gesetz ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr verlangen. „Voraussetzung ist, dass der Chef im Kündigungsschreiben eine Abfindung für eben diesen Fall anbietet“, weiß Stiftung Warentest.
So hoch muss die Abfindung bei einer betriebsbedingten Kündigung mindestens ausfallen:
Betriebszugehörigkeit (Jahre) | Monatsgehälter | Bei Durchschnittsverdienst* Ost | Bei Durchschnittsverdienst* West |
---|---|---|---|
1 | 0,5 | 1.330 Euro | 1.488 Euro |
2 | 1 | 2.660 Euro | 2.975 Euro |
3 | 1,5 | 3.990 Euro | 4.462 Euro |
4 | 2 | 5.320 Euro | 5.950 Euro |
5 | 2,5 | 6.650 Euro | 7.438 Euro |
6 | 3 | 7.980 Euro | 8.925 Euro |
7 | 3,5 | 9.310 Euro | 10.412 Euro |
8 | 4 | 10.640 Euro | 11.900 Euro |
9 | 4,5 | 11.970 Euro | 13.388 Euro |
10 | 5 | 13.300 Euro | 14.875 Euro |
*Entsprechend der für die Sozialversicherung 2017 maßgeblichen Werte.
Quelle: Stiftung Warentest
Abfindung durch Kündigungsschutzklage erstreiten? Rechtsberatung lohnt sich
Bevor Sie auf eine Kündigungsschutzklage verzichten, sollten Sie sich jedoch dringend rechtlich beraten lassen, rät Stiftung Warentest: „Nicht immer ist es sinnvoll, die eigenen Rechte für die Standardabfindung zu verkaufen. Oft ist vor Gericht deutlich mehr drin.“ Kündigungsschutzklagen würden nämlich häufig nicht mit einem Urteil enden, sondern mit einem Vergleich, mit dem beide Parteien leben können, so die Stiftung weiter.
In anderen Fällen sind Arbeitgeber ohnehin selten bereit, bei Kündigung eine Abfindung zu zahlen. Hier kann eine Kündigungsschutzklage helfen, eine Entschädigungszahlung zu erstreiten. Wie hoch die Kosten bei einer Kündigungsschutzklage ausfallen und wer für sie aufkommt, erfahren Sie hier. (as) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.
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