Jedem Arbeitnehmer steht ein „wohlwollendes“ Arbeitszeugnis zu. Doch die Meinungen darüber gehen oft weit auseinander. Wie Sie sich gegen ein schlechtes Arbeitszeugnis wehren.
Nach der Kündigung haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf ein wahrheitsgemäßes Arbeitszeugnis* vom Arbeitgeber (§630 BGB, §109 GewO). Dieses enthält Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit. Bei einem qualifizierten Zeugnis werden die Leistungen und das Sozialverhalten bewertet.
Schlechtes Arbeitszeugnis erhalten? Das ist jetzt zu tun
Wenn auch Sie mit Ihrer Bewertung im Arbeitszeugnis nicht einverstanden sind, können Sie sich dagegen wehren. Suchen Sie zunächst das Gespräch mit dem Verfasser des Arbeitszeugnisses. „Mit einer höflichen Nachfrage erreichen Sie dabei meist mehr als mit direkter Kritik“, rät der Personaldienstleister Rober Half. Tatsächlich entsteht so manche unglückliche Formulierung aus Unwissenheit – dabei sollte sie positiv klingen. Nachbesserungen dürfen Sie übrigens so lange verlangen, bis das Zeugnis eine realistische Bewertung Ihrer Leistung enthält.
Zeigt sich der Arbeitgeber uneinsichtig, sollten Sie einen schriftlichen Widerspruch formulieren. „Darin führen Sie alle Passagen auf, die Sie beanstanden und schlagen Alternativformulierungen vor“, informiert das Portal karrierebibel.de. Sollte der Arbeitgeber auch darauf hin keine Korrekturen vornehmen, können Sie innerhalb von drei Wochen nach Erhalt des Zeugnisses eine Zeugnisberichtigungsklage einreichen. „Allerdings liegt die Beweislast bei Ihnen, solange das Zeugnis nicht schlechter als Durchschnittsnote 3 ausfällt“, so das Portal weiter. Allzulange sollten Sie mit Ihrer Beschwerde jedoch nicht warten: Der Anspruch auf Korrekturen am Arbeitszeugnis verfällt nach spätestens 15 Monaten. (as) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.