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Betriebsferien: Wann dürfen Chefs Urlaub anordnen?

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Von: Andrea Stettner

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Urlaubskalender. Zu Weihnachten herrschen in vielen Firmen Betriebsferien. Dürfen Arbeitgeber Urlaub einfach so anordnen?
Zu Weihnachten herrschen in vielen Firmen Betriebsferien. Dürfen Arbeitgeber Urlaub einfach so anordnen? © Patrick Pleul/dpa

Zwischen Weihnachten und Neujahr sind in vielen Unternehmen Betriebsferien üblich. Doch dürfen Chefs Urlaub einfach so anordnen?

Laut Bundesurlaubsgesetz müssen Unternehmen bei der Urlaubsplanung* die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers berücksichtigen – es sei denn, „dringende betriebliche Belange“ stehen dem entgegen.

Betriebsferien müssen Mitarbeiter meist akzeptieren

Ob nun Betriebsferien „dringende betriebliche Belange“ sind, ist tatsächlich Auslegungssache. In den meisten Fällen wird dies jedoch so gewertet, meint Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht: „Die wenige Rechtsprechung, die es zum Thema gibt, besagt, dass der Wunsch des Arbeitgebers nach Betriebsferien ein dringendes betriebliches Bedürfnis darstellt“, erklärt Schipp gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Wenn der Arbeitgeber also Betriebsferien anordnet, müssen die Urlaubswünsche der Arbeitnehmer zurückstehen. Auch, wenn es in der Firma einen Betriebsrat gibt, der bei der Urlaubsplanung mitsprechen darf.

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Arbeitgeber müssen Betriebsurlaub ankündigen und gut begründen

Der Arbeitgeber muss den Betriebsurlaub jedoch mit einer gewissen Vorlaufzeit ankündigen, damit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihren Urlaub planen können – „Möglichst zu Beginn des Urlaubsjahres“, sagt Fachanwalt Tobias Werner im Gespräch mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).

Außerdem müssen Betriebsferien von den Unternehmen gut begründet werden. „Keine betrieblichen Belange sind in diesem Zusammenhang arbeitsrechtlich gesehen ein kurzfristiger Auftragsmangel oder ein Umsatzrückgang. Denn das Betriebsrisiko darf nicht einseitig auf die Beschäftigten abgewälzt werden“, so Werner. Auch Störungen im Betriebsablauf, wie eine kaputte Maschine, gehören nicht dazu.  

Wie viele Tage Betriebsurlaub im Jahr sind erlaubt?

Doch bei wie vielen Urlaubstagen darf der Arbeitgeber Betriebsferien vorgeben? Zwar gebe es dazu keine klare Rechtssprechung, doch Schipp meint, dass es durchaus zulässig sei, den gesetzlichen Urlaubsanspruch von vier Wochen im Jahr komplett durch Betriebsferien abzudecken. Hier müsse lediglich vom Arbeitgeber darauf geachtet werden, dass der gesetzlich vorgeschriebenen Mindesturlaub zusammenhängend gewährt wird, also mindestens 12 Tage am Stück. „Geht es beispielsweise um Saisongeschäft, könnten das etwa drei Wochen Betriebsurlaub in den Sommerferien und eine Woche zwischen Weihnachten und Neujahr sein“, so Schipp. Fachanwalt Werner verweist gegenüber dem RND hingegen auf die Faustformel 3/5 Betriebsferien – 2/5 individuelle Urlaubsplanung als Maßstab, nachdem sich viele Arbeitsgerichte bisher gerichtet haben.

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