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Entfernungspauschale: Wie Sie mit einer Fahrgemeinschaft zur Arbeit jetzt viel Geld sparen

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Wie viel von der Brutto-Rente abgezogen wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Bei einer Fahrgemeinschaft auf dem Weg zur Arbeit spart man nicht nur Benzinkosten. Auch steuerlich gibt es einige Vorteile. © Hans-Jürgen Wiedl/dpa

Nicht nur die Benzinkosten kann man sich mit Kollegen teilen. Experten erklären, wie jeder aus der Fahrgemeinschaft auch noch den kompletten Steuervorteil für sich mitnimmt.

Ihre Kollegen haben denselben oder einen ähnlichen Weg ins Büro? Dann lassen sich mit einer Fahrgemeinschaft in die Arbeit schon mal die Spritkosten teilen. Doch nicht nur das: Der Fiskus fördert ressourcensparendes Verhalten, indem er allen Beteiligten einer Fahrgemeinschaft die komplette Entfernungspauschale zugesteht, wie die Lohnsteuerhilfe (Lohi) Bayern erklärt. Jeder profitiere von diesem Steuervorteil, „egal ob Person am Steuer oder Mitfahrender“.

Die Kilometerpauschale bei einer Fahrgemeinschaft

Grundsätzlich könnten die Kosten für den Arbeitsweg mit 30 Cent für den ersten bis 20. Kilometer und mit 38 Cent ab dem 21. Kilometer seit Januar 2022 bei der Steuererklärung abgerechnet werden, so die Lohi Bayern laut ihrer Mitteilung vom 7. Juni. Für die Berechnung brauche es nur die einfache Wegstrecke ohne Heimweg und die Zahl der Arbeitstage in der Firma. „Das Finanzamt akzeptiert in der Regel nur den kürzesten Weg zwischen der eigenen Wohnung und der Arbeit. Eine längere Wegstrecke wird anerkannt, wenn sie für die Arbeitnehmenden verkehrsgünstiger ist und beispielsweise eine Zeitersparnis mit sich bringt.“ Anstatt quer durch die Innenstadt zu fahren würden sich zum Beispiel Umgehungsstraßen anbieten. „Das gilt für Fahrgemeinschaften genauso“, schildert die Lohi Bayern weiter. Die individuellen Umwege, die durch das Abholen der Mitfahrenden entstehen, könnten aber nicht angesetzt werden.

Umwege sind bei der Fahrgemeinschaft versichert

Versicherungstechnisch hingegen seien die Umwege, die durch das Abholen und Heimbringen von Teilnehmenden einer Fahrgemeinschaft entstehen, „sehr wohl gesetzlich unfallversichert“, heißt es weiter in der Mitteilung. „Wer den Weg zur Arbeit allein nimmt, darf aber keinen Umweg fahren oder Unterbrechungen vornehmen, sonst geht der gesetzliche Versicherungsschutz für seinen Arbeitsweg verloren.“

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Volle Entfernungspauschale bei Fahrgemeinschaft zur Arbeit abrechnen

Was muss man bei der Steuererklärung noch beachten? „Die autofahrende Person der Fahrgemeinschaft kann für seinen Pkw die Entfernungspauschale ohne Begrenzung nach oben ansetzen“, teilt die Lohi Bayern mit. „Mitfahrende rechnen die Entfernungspauschale zwar identisch aus, sind nach oben hin auf 4.500 Euro pro Jahr begrenzt.“ Das entspreche einer jährlichen Kilometerleistung von 30.000 Kilometern als Mitfahrender. „Bei 228 Arbeitstagen müsste man umgerechnet täglich mehr als 65 km einfach chauffiert werden, damit sich dieser Höchstbetrag bemerkbar macht. Steht allen in der Fahrgemeinschaft ein eigener Pkw zur Verfügung, ist es nicht nur steuerlich, sondern auch aus Gründen der Fairness sinnvoll, sich mit dem Fahren untereinander abzuwechseln.“ So kämen alle Beteiligten nicht so schnell an den steuerlichen Höchstbetrag. Denn die Tage als Fahrdienst würden nicht mitgezählt. „Praktisch werden bei der Steuererklärung zwei Entfernungspauschalen berechnet, einmal für die Tage als Person am Steuer und einmal für die Tage als mitfahrende Person“, heißt es in der Mitteilung der Lohi weiter. „Liegt letztere über 4.500 Euro, muss sie auf das gesetzliche Maximum gekappt werden.“ Die Summe beider Pauschalbeträge werde in der Steuererklärung bei den Werbungskosten angegeben und so steuerlich geltend gemacht. Erfahren Sie zudem hier, wie Sie Kosten für die Arbeit im Homeoffice von der Steuer absetzen können. (ahu)

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