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Bis zu 150 Prozent mehr Gehalt: Wer hat Anspruch auf einen Feiertagszuschlag?

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Von: Andrea Stettner

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Zu Weihnachten müssen viele Beschäftigte arbeiten und erhalten einen Feiertagszuschlag. Doch wer bekommt ihn? Und wie hoch fällt er aus?

Wer an den Weihnachtsfeiertagen arbeiten muss, kann sich trösten, denn in vielen Branchen winkt ein ordentlicher Feiertagszuschlag. Doch wie viel Gehalt* steht einem zu?

Welche Mitarbeiter erhalten einen Feiertagszuschlag?

An gesetzlichen Feiertagen entfällt für Arbeitnehmer in der Regel die Pflicht zu arbeiten. Damit das öffentliche Leben in bestimmten Bereichen trotzdem nicht zusammenbricht, muss in manchen Berufen trotzdem gearbeitet werden. Das Beschäftigungsverbot an Feiertagen entfällt dann für sie. Dafür erhalten die Arbeitnehmer eine finanzielle Entschädigung, den sogenannten Feiertagszuschlag. Als Feiertagsarbeit gilt laut Haufe übrigens auch die Arbeitszeit von 0 Uhr bis 4 Uhr am Folgetag, wenn der Dienst am Feiertag begonnen hat.

Zu den Branchen, in denen Arbeitnehmer auch an Feiertagen gebraucht werden, zählen etwa:

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Feiertagszuschlag – so viel Geld winkt zum Weihnachtsfest und Silvester

Der Feiertagszuschlag wird zusätzlich zum eigentlichen Gehalt bezahlt und ist bis zu einer bestimmten Grenze steuerfrei. Vor allem an den Weihnachtsfeiertagen, Silvester und Neujahr winkt das Extra-Geld..

Wer etwa am 24., 25. oder 26. Dezember arbeiten muss, der erhält ab 14 Uhr meist einen Feiertagszuschlag von ca. 100 bis 150 Prozent des Gehalts für diesen Arbeitstag, und zwar steuerfrei, berichtet das Magazin wmn.de. An Silvester und anderen Feiertagen ist ab 14 Uhr ein steuerfreier Feiertagszuschlag in Höhe von etwa 100 bis 125 Prozent des Lohns üblich.

Ist der Feiertagszuschlag Pflicht?

Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, entweder einen Feiertagszuschuss zu zahlen oder den Arbeitnehmern einen Ruhetag einzuräumen, der innerhalb von 14 Tagen erfolgen muss. Die Regelung zum Feiertagszuschlag ist im Arbeits- oder Tarifvertrag festgehalten. Übrigens, diesen Mitarbeitern winkt ein Corona-Zuschlag. (as) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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