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Corona-Notbremse: Neue Regeln beim Friseur – was Kunden beachten müssen

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Von: Andrea Stettner

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Eine Friseurin schneidet einer Kundin mit Mundschutz die Haare. Beim Friseur gelten strenge Regeln, um Infektionen mit dem Coronavirus zu vermeiden.
Beim Friseur gelten strenge Regeln, um Infektionen mit dem Coronavirus zu vermeiden. © Sven Simon/imago-images

Die bundesweite Corona-Notbremse sieht verschärfte Regeln beim Friseur vor. Welche Hygiene-Vorschriften Kunden wie Profis beachten müssen, haben wir für Sie zusammengestellt.

Corona-Notbremse: Verschärfte Regeln beim Friseur

Update vom 16. April 2021: Der Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetz, der am 13. April vom Bundeskabinett verabschiedet wurde, sieht eine bundesweite Notbremse ab einer Inzidenz von 100* vor. Friseure wären zwar von einer Schließung nicht betroffen, jedoch würden verschärfte Regeln für den Friseurbesuch in Kraft treten.

Diese Regeln sind bei einer bundesweiten Notbremse für Friseurtermine geplant (Stand: 16. April):

Mit dem neu geregelten Infektionsschutzgesetz sind Salonbetreiber außerdem verpflichtet, ihren Mitarbeitern Corona-Tests anzubieten. Die Durchführung ist jedoch freiwillig. Mitarbeiter sind nicht verpflichtet, sich auf SARS-CoV-2 testen zu lassen.

Ob die Notbremse wirklich in dieser Form verabschiedet wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch offen. Solange gelten die derzeit gültigen Corona-Regeln beim Friseur (s. unten).

Video: So hoch ist die Gefahr einer Ansteckung beim Friseurbesuch wirklich

Corona-Regeln für den Friseur-Salon – das ist zu beachten

Ursprünglicher Artikel: Die lange Matte auf dem Kopf gehört endlich der Vergangenheit an: Nach einem langen Lockdown dürfen seit 1. März endlich wieder die Friseursalons öffnen. Um das Infektionsrisiko beim Haareschneiden* so niedrig wie möglich zu halten, müssen sich Kunden wie Friseure auf bestimmte Hygienevorschriften einstellen.

An welche Regeln sich Friseure zu halten haben, legt die Arbeitsschutzverordnung des Friseurhandwerks. „Wir halten einen Sicherheitsabstand von 1,5 Metern ein und tragen eine medizinische Maske. Umhänge werden nach jedem Kunden gewechselt und der Arbeitsplatz desinfiziert“, erklärt der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Friseurhandwerks, Jörg Müller, gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa).

Als medizinische Masken gelten dabei sowohl OP-Masken als auch FFP2-Masken. Außerdem muss jeder Person eine Mindestfläche von 10 Quadratmetern zur Verfügung stehen. Ausnahmen sind hier möglich, etwa für kleine Betriebe mit Salongrößen bis 20 qm.

Diese Corona-Regeln gelten für Kunden:

Lesen Sie auch: Traumberuf Friseur? Der Lohn reicht kaum zum Leben.

Was gilt für den mobilen Friseurtermin zuhause?

Wenn mobile Friseure ihren Kunden zuhause die Haare schneiden, gelten im Grunde die selben Regeln wie im Salon. So ist etwa ein Mindestabstand von 1,5 Metern sowie eine Mindestfläche von zehn Quadratmetern pro Person einzuhalten. Friseure tragen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz, bei Kunden richtet er sich nach der jeweiligen Landesverordnung.

Während des Friseurtermins zuhause sollen nach der Arbeitsschutzverordnung außerdem unnötige Kontakte zu weiteren Personen im Haushalt vermieden werden, etwa durch räumliche Trennung und zeitliche Entzerrung. Kunden sollten außerdem darauf achten, die Wohnung ausreichend zu lüften, um das Ansteckungsrisiko so gering wie möglich zu halten. (as) *Merkur.de ist teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerks.

Mehr zum Thema: Friseure: Warum öffnen ausgerechnet Salons als Erstes? Söder erklärt den Grund.

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