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Kündigung wegen Posts von Patientenfotos rechtens

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Facebook und Beruf: Hier ist Vorsicht geboten. © picture alliance / dpa

Berlin - Wer postet, fliegt raus: Pflegekräfte dürfen in sozialen Netzwerken wie Facebook keine Fotos von Patienten veröffentlichen. Machen sie das doch, müssen sie mit einer Kündigung rechnen.

Dass soziale Netzwerke wie Facebook, Twitter und Co. mehr Menschen erreichen, als uns manchmal lieb ist, weiß inzwischen jeder. Und dass man gerade deshalb sehr genau darauf achten sollte, welche Bilder man in Umlauf bringt, sollte auch jeder wissen.

Eine Krankenschwester postete kürzlich ohne Erlaubnis Fotos von einem Baby auf Facebook. Ihre Arbeitgeberin kündigte daraufhin das Arbeitsverhältnis fristlos sowie vorsorglich fristgemäß.

Rauswurf in Einzelfällen gerechtfertigt

Allerdings kann ein Rauswurf in Einzelfällen auch unzulässig sein. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein hin. Er bezieht sich dabei auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg.

Gerichte: Abmahnung hätte ausgereicht

Sowohl Arbeitsgericht als auch Landesarbeitsgericht hielten die Kündigung besagter Krankenschwester für unwirksam. Zwar könnten unerlaubt veröffentlichte Fotos eine außerordentlichen Kündigung rechtfertigen.

Im vorliegenden Fall hätte jedoch eine Abmahnung ausgereicht. Das Kind sei aufgrund der Bilder nicht zu identifizieren und die Pflegerin habe es auch nicht bloßgestellt. Es hätten auch keine Rückschlüsse gezogen werden können, in welchem Krankenhaus es lag. Schließlich habe die Arbeitnehmerin die Bilder sofort entfernt, als der Arbeitgeber ihr deshalb Vorhaltungen machte.

dpa / maz

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