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Corona: Erhalten Ungeimpfte in Quarantäne eine Lohnfortzahlung?

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Von: Anne Hund

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Urlaubsgeld ist für viele die einzige Möglichkeit, einen Urlaub zu finanzieren.
Quarantäne – aber keine Kompensation des Verdienstausfalls?  © Daniel Karmann/dpa

Viele Ungeimpfte, die wegen eines Corona-Kontakts in Quarantäne geschickt werden und deshalb nicht mehr arbeiten können, müssen mit Gehaltseinbußen rechnen.

Für die meisten Ungeimpften gibt es bei Verdienstausfällen, die wegen einer angeordneten Quarantäne entstehen, seit dem 1. November 2021 keine Entschädigung mehr vom Staat. Auf eine entsprechende Regelung haben sich Bund und Länder Ende September 2021 geeinigt*. Beamte blieben von der bundesweiten Regelung zunächst ausgenommen. Die Regelung greift seit November 2021 bei erwerbstätigen Personen etwa dann, wenn Beschäftigte nicht geimpft sind, obwohl aus medizinischen Gründen nichts dagegen spricht, und sie zum Beispiel als Kontakt-Person in Quarantäne müssen und deshalb nicht mehr arbeiten können, weil auch kein Homeoffice möglich ist.

Lesen Sie zudem: Bekomme ich eine Krankschreibung, wenn ich in Quarantäne muss?

Freiwillig ungeimpft und in Quarantäne: Keine Lohnfortzahlung bei Verdienstausfall

Von der neuen Regel betroffen sind ausschließlich Ungeimpfte, für die es eine Impfempfehlung gibt und die sich aus gesundheitlichen Gründen auch impfen lassen könnten, wie Handelsblatt.de (Stand: 2. November 2021) schildert. Zu einer unbezahlten Quarantäne führen dem Bericht zufolge konkret folgende zwei Szenarien:

  1. „Laut Einreiseverordnung müssen sich nicht geimpfte Personen bei Reiserückkehr aus einem Hochrisikogebiet (zehn Tage) oder Virusvarianten-Gebiet (14 Tage) in häusliche Quarantäne begeben“, schreibt das Handelsblatt.
  2. Auch als Kontaktpersonen von Coronainfizierten seien Menschen, die nicht geimpft sind, in der Regel zur Quarantäne verpflichtet, so das Portal.

In beiden Fällen blieben ab dem 1. November Lohnausfälle in der Quarantäne unbeglichen, heißt es weiter auf Handelsblatt.de – sofern die Arbeit von zu Hause nicht möglich sei.

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Ungeimpfte haben Recht auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Ungeimpfte Arbeitnehmer, die selbst an Corona erkranken und in Isolation müssen, sind von der Regel jedoch ausgenommen. Denn die neue Regelung soll zwar den Quarantänefall, aber nicht das Anrecht auf eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall betreffen, wie laut Tagesschau.de auch eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums im Vorfeld geschildert hatte. „Es geht um Lohn-Entschädigung für Kontaktpersonen von Infizierten in Quarantäne – nicht um die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall“, betonte die Sprecherin dem Bericht vom 22. September zufolge. „Wer sich infiziert, ist krank und hat ein Anrecht darauf.“
Corona positiv heißt jedoch nicht automatisch, dass Arbeitnehmer auch eine Krankschreibung erhalten. Wann Corona-Infizierte trotz positivem Test verpflichtet sind zu arbeiten, lesen Sie hier. (ahu) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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