Wenn Ihr Hund krank ist, müssen Sie ihn im Stich lassen - sagt das Gesetz

Für viele gehören der Hund oder die Katze zur Familie und wenn die lieben Tiere krank sind, will man sich gut um sie kümmern. Doch das Arbeitsgesetz lässt das nicht zu.
Wer in Deutschland krank ist, muss nicht zur Arbeit gehen. Ist das Kind krank, haben Eltern ebenfalls Anspruch auf bezahlte Freistellung. Doch gilt diese Regelung auch, wenn der Hund krank ist? Oder müssen Sie trotz fiebrigem Bello auf der Arbeit erscheinen?
Kein Sonderurlaub für den kranken Hund
Auch wenn für Sie Ihr Hund zur Familie gehört - das Arbeitsgesetz sieht das anders. "In diesen Fällen gibt es keinen Sonderurlaubsanspruch", sagt Barbara Reinhard, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein. Ein Hund ist - zumindest rechtlich - nicht gleichzusetzen mit einem Familienmitglied. Deshalb hätten Sie in diesem Fall auch keinen Anspruch auf eine bezahlte Freistellung. Und wenn das Tier erbricht, Fieber hat oder man es einfach nicht übers Herz bringt, es alleine zu lassen?
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In Ausnahmefällen zählen die Tierbelange mehr als Interessen des Arbeitgebers
Gibt es eine andere Möglichkeit, das kranke Haustier daheim zu pflegen? Die gibt es: Tatsächlich gilt der Gang zur Arbeit als "unmöglich", wenn der Hund wirklich sehr krank ist und sich niemand anderes um ihn kümmern kann, sagt Reinhard: "Die Interessenabwägung zwischen den Tierbelangen und den Interessen des Arbeitgebers kann dazu führen, dass ich zu Hause bleiben darf." In diesem Fall müssen Sie Ihrem Arbeitgeber sofort Bescheid geben und mit dem Hund zum Tierarzt gehen. So riskieren Sie keine Abmahnung, schreibt die Boulevardzeitung Express aus Köln.
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