Rückruf für Snack mit Schokolade: Fremdkörper im Produkt– auch Edeka und Rewe betroffen
Für einen Snack mit Schokolade gibt es einen Rückruf. Er könnte Fremdkörper enthalten. Die Waffel wurde bei Edeka und Rewe verkauft.
- Aktueller Rückruf* für einen Bio-Snack mit Schokolade gestartet.
- Der Bio-Schokoladen-Snack könnte laut einer Analyse Fremdkörper enthalten.
- Das Produkt wurde unter anderem bei Edeka* und Rewe* auch in Hessen verkauft.
Kassel – Dinkel-Waffeln mit Schokolade eignen sich als idealer Snack für zwischendurch. Doch jetzt ist ein Bio-Produkt, das unter anderem bei Edeka und Rewe* angeboten wurde, von einem Rückruf* betroffen. Die Huber Mühle GmbH informiert über den Rückruf von „Schoko Dinkelwaffeln“ in der 150-Gramm-Packung. Betroffen seien Produkte mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 09.09.2021.
*Wir hatten zuvor angegeben, dass das betroffene Produkt auch bei Real vertrieben wird. Dies entspricht nach Angaben des Herstellers Huber Mühle GmbH nicht den Tatsachen. Wir bitten, diesen Fehler zu entschuldigen.
Rückruf von Dinkel-Waffeln mit Schokolade: Auch bei Edeka und Rewe verkauft
Was steckt hinter der Rückrufaktion? Laut Lieferant könnte der Bio-Snack Fremdkörper enthalten. Um die Verbraucher zu schützen, wurde das Produkt umgehend aus dem Verkauf genommen. Der Website des Herstellers zufolge wurde der Schokoladen-Snack im eigenen Online-Shop, aber auch bei Edeka und Rewe verkauft.
Genauere Informationen zum Fremdkörper gibt das Unternehmen allerdings nicht bekannt. Die Beantwortung einer schriftlichen Anfrage unserer Redaktion steht noch aus. Kundinnen und Kunden, die das Produkt bereits erworben haben, können dieses im Laden des Unternehmens zurückgeben. Der Kaufpreis wird vollständig erstattet.
Rückruf | |
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Name | Schoko Dinkelwaffeln (Bio) |
Inhalt | 150 Gramm |
MHD | 09.09.2021 |
Rückruf von Waffeln mit Schokolade: Snack auch in Hessen verkauft
Laut Verbraucherportal lebensmittelwarnung.de wurde der vom Rückruf betroffene Schokoladen-Snack in folgenden Bundesländern angeboten:
- Baden-Württemberg
- Hessen
Wenn ein Lebensmittel zu einer Gesundheitsgefährdung führen kann, kommt es in Deutschland zu einem Rückruf. Das betroffene Produkt wird meist von dem Hersteller selbst zurückgerufen. Hierzu ist er nach dem Produktsicherheitsgesetz verpflichtet, wenn ihm eine Gefahr auffällt. Auf dem Online-Portal lebensmittelwarnung.de veröffentlichen die Länder und der Bund Rückrufe. Wenn der Hersteller nicht zurückruft, werden die Verbraucher von der Behörde informiert.

Rückruf: Deshalb werden Produkte in Deutschland zurückgerufen
Die Rücknahme von Produkten aus dem Lebensmittelbereich ist nur verpflichtend, wenn diese nicht zum Verzehr geeignet sind oder eine Schädigung der Gesundheit durch sie entstehen kann. Bei Qualitätsmängeln ist es also reiner Kundenservice, wenn das Produkt zurückgegeben werden kann.

Erst vor Kurzem wurde deutschlandweit ein dringender Rückruf für eine Süßigkeit gestartet. Der Hersteller warnt: Bestimmten Personen droht sogar Lebensgefahr. (Karolin Schaefer) *hna.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerks.