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Verkehrszeichen illegal aufgestellt: Üble Konsequenzen – Gefahr für Fahrer

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Von: Anna-Maureen Bremer

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Viele wünschen sich Tempo 30. Allerdings greifen manche nun zu illegalen Mitteln. (Symbolbild). © DPA Deutsche Presseagentur

Organisationen rufen zum Aufstellen von falschen Verkehrsschildern auf. Die Handlung kann allerdings weitreichende Konsequenzen haben.

In vielen Orten wünschen sich Anwohner Tempo 30, mancherorts stehen dann Straßenschilder, auf denen steht „Hier freiwillig 30“. Diese sind häufig mit dem Ordnungsamt abgesprochen und stellen kein Problem dar. echo24.de berichtet über ein sehr wohl problematisches Vorgehen: Der Automobilclub von Deutschland (AvD) warnt nämlich aktuell vor Verkehrszeichen, die rechtswidrig aufgestellt werden und für Autofahrer nicht als solche erkennbar sind.

Als ob es im Straßenverkehr nicht oft schon chaotisch genug wäre – etwa durch verwirrende Verkehrsschilder – kommt es nun auch noch zu ganz neuen illegalen Aktionen. Auf seiner Homepage schreibt der AvD: “Umweltverbände fordern Menschen dazu auf, eigenmächtig Tempo 30 Schilder innerorts aufzustellen. Dabei werden gutgläubige Privatleute für die Absichten dieser Organisation eingespannt und aufgefordert justiziable Handlungen zu begehen, obwohl sie die Konsequenzen ihres Tuns überhaupt nicht einschätzen können.“

Verkehrszeichen einfach selbst aufstellen? Das kann übel enden

Im Klartext heißt das: Es ist illegal, einfach Verkehrszeichen aufzustellen. Oder wie es bei bussgeldkatalog.org „Verkehrsschilder dürfen nicht so ohne weiteres aus Lust und Laune aufgestellt werden. Verkehrsschilder und Verkehrseinrichtungen haben die Aufgabe, die allgemein gültigen Verkehrsregeln sinnvoll zu ergänzen.“

Der AvD weißt ausdrücklich darauf hin, dass es zur Gefährdung von Verkehrsteilnehmern kommen kann, wenn willkürlich Straßenschilder angebracht werden. Schilder sollen den Verkehr sicherer machen, wer sie eigenmächtig anbringt, nimmt das Risiko in Kauf, genau das zu verhindern. Juristisch kann der Verursacher für gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr belangt werden. In Stuttgart dürften solche Aktionen weitgehend hinfällig sein. Die Landeshauptstadt schloss sich im Februar der Städteinitiative Tempo 30 an.

Verkerszeichen dürfen nicht einfach aufgestellt werden – AvD übt Kritik

Auch verboten ist es übrigens, ein amtliches Verkehrsschild zu überkleben oder zu verhüllen. „Wer eine geltende Beschilderung abändert, beeinträchtigt dadurch ein „Unfallverhütungsmittel“ (§ 145 Absatz 2 Nr. 1 StGB) oder begeht eine „Amtsanmaßung“ durch ein solches Handeln (§ 132 StGB).“

AvD-Generalsekretär Lutz Leif Linden: „Obwohl alle einschlägigen Verkehrsvorschriften das eigenmächtige Aufstellen von Schildern verbieten, rufen dubiose Verbände offen zum Verstoß gegen rechtmäßig erlassene Vorschriften zur Verbesserung der Verkehrssicherheit auf. Die Bitte, in Form und Farbe abgeänderte Zeichen auf Privatgelände aufzustellen, ist scheinheilig. Im Kampf gegen das Auto ist diesen Ideologen jedes Mittel recht.“

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