Aktuelle Einreise-Regeln für Deutschland: Nach Urlaub in Risikogebiet keine Quarantänepflicht
Seit dem 13. Mai 2021: Geimpfte, Genesene und Reisende mit negativem Corona-Test müssen nach dem Urlaub in einem Risikogebiet nicht mehr in Quarantäne.
Die bundesweiten Inzidenzwerte sinken und das Reisen wird wieder leichter. Wer aus einem Risikogebiet nach Deutschland zurückreist, kann nun unter bestimmten Bedingungen die Quarantänepflicht umgehen. Diese neue Einreiseverordnung* ist am 13. Mai 2021 in Kraft getreten. Zurückkehrende aus einem Virusvariantengebiet hingegen müssen sich laut Redaktionsnetzwerk Deutschland weiterhin 14 Tage isolieren.
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Die Quarantänepflicht für Zurückkehrende aus einem Risikogebiet entfällt, wenn:
- Sie vollständig geimpft sind. Als vollständig geimpft gelten Menschen ab dem 15. Tag nach der zweiten Dosis. Anerkannt werden allerdings nur die in der EU zugelassenen Impfstoffe: Biontech/Pfizer, Moderna, Astrazeneca und Johnson&Johnson.
- Sie sich in den letzten sechs Monaten bereits am Coronavirus infiziert haben und genesen sind. Als genesen gelten Menschen, deren positives Testergebnis mindestens 28 Tage zurückliegt.
- Sie bei Rückreise einen negativen Corona-Test vorweisen können. PCR-Tests dürfen maximal 72 Stunden alt sein, Antigen-Schnelltests nur maximal 48 Stunden.
- Sie Grenzgänger oder Grenzpendler sind.
Die Quarantänepflicht entfällt außerdem für Kinder unter sechs Jahren. Für Kinder unter sechs Jahren gibt es keine Einreiseregelungen. Ab dem sechsten Lebensjahr gilt für Kinder die Testpflicht.
Die Pflicht, sich nach der Rückkehr aus einem Risikogebiet online anzumelden, bleibt jedoch bestehen. Dabei müssen auch Test-, Impf-, oder Genesenennachweis hochgeladen werden.
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Einreise nach Deutschland: Neue Regelung für Testpflicht bei Flugreisen
Genesene und Geimpfte sind somit mit Negativ-Getesteten gleichgestellt. Sie sind aber nicht nur von der Quarantänepflicht, sondern auch von der Testpflicht vor Flugreisen befreit. Für alle anderen Flugreisenden gilt weiter, einen negativen Corona-Test vor Abreise nach Deutschland vorzuweisen – und das unabhängig vom Inzidenzwert des Urlaubslandes. Sie müssen noch im Reiseland einen PCR- oder Antigen-Schnelltest machen. Der PCR-Test darf bei der Einreise maximal 72 Stunden alt sein, ein Antigen-Schnelltest maximal 48 Stunden. Wer keinen Testnachweis hat, darf von den Airlines nicht an Bord gelassen werden.
Nach Rückkehr aus Virusvariantengebiet gilt weiter Quarantänepflicht
Zahlreiche Länder in Europa gelten derzeit als Corona-Risikogebiete. Das bedeutet, dass die Sieben-Tage-Inzidenz über 50 liegt. Dazu gehören unter anderem Belgien, Dänemark, Kroatien, Griechenland, Italien, Österreich, die Schweiz und Zypern.
Für Virusvariantengebiete und Hochinzidenzgebiete bleibt die Quarantänepflicht weiterhin bestehen. Reisende die aus einem Gebiet mit neuen, ansteckenderen Corona-Varianten zurückkehren, müssen sich in eine strikte 14-tägige Isolation begeben. Auch ein Freitesten nach fünf Tagen ist nicht erlaubt. Außerdem müssen auch Geimpfte und Genesene vor der Einreise einen Antigentest machen – dieser darf zum Zeitpunkt der Einreise höchstens 24 Stunden alt sein. In welchem beliebten Urlaubsland der Deutschen es kaum Corona-Fälle gibt, berichtet echo24.de*. (cw) *Merkur.de und echo24.de sind ein Angebot von IPPEN.MEDIA.
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