Nach Wechselfehler beim FC Bayern: Sieg der Münchner in Freiburg bleibt bestehen

Der SC Freiburg hatte aufgrund eines Wechselfehlers des FC Bayern Einspruch gegen die Wertung des Spiels eingelegt. Nun gibt es ein Urteil des Sportgerichts.
Frankfurt/Main - Am Freitagmittag fiel die Entscheidung über das Vergehen des FC Bayern München*, der in Freiburg zwischenzeitlich mit zwölf Spielern gespielt hatte. Mehrere Sekunden stand der eigentlich ausgewechselte Kingsley Coman* dabei auf dem Feld, nun urteilte das Sportgericht über den Fall.
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Mit 4:1 hatte der FC Bayern sein Bundesliga*-Auswärtsspiel beim SC Freiburg* gewonnen und wird nun nicht wegen des Wechselfehlers bestraft. Wie das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes bekannt gab, wurde der Einspruch des derzeitigen Tabellenfünften SC Freiburg abgewiesen. Die Wertung sowie die drei Punkte für den Tabellenführer aus Bayern bleiben somit bestehen.
Der Protest, den die Freiburger am Montag eingelegt hatten, wurde demnach abgeschmettert. Nach Ansicht des Gerichts war den Bayern „der schuldhafte Einsatz eines nicht einsatzberechtigten Spielers“ nicht anzulasten. Und das, obwohl Teammanagerin Kathleen Krüger Coman offensichtlich mit seiner Rückennummer aus der letzten Saison vom Feld holen wollte, woraufhin dieser erst einmal auf dem Platz blieb. Das Sportgericht sah dennoch keinen Grund für die Aberkennung des Siegs.
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Statt den Rekordmeister für das vermeintliche Vergehen zu bestrafen, wurde die Ursache des Wechselfehlers beim Referee gesucht. Schiedsrichter Christian Dingert und sein Team wird ein gravierendes Fehlverhalten vorgeworfen. Dieser hatte nicht bemerkt, dass die Münchner für einige Sekunden unerlaubterweise mit einem Spieler zu viel auf dem Rasen standen. Der Unparteiische unterbrach die Partie beim Stand von 1:3 erst, als er vom umworbenen Freiburger Verteidiger Nico Schlotterbeck auf die zwölf Bayern-Spieler angesprochen wurde.
Wie Stephan Oberholz, Vorsitzender des Sportgerichts, außerdem meinte, sei die Beteiligung der Bayern „auch unter Gesichtspunkten der Verhältnismäßigkeit nicht aus, um die gravierende Rechtsfolge einer Spielumwertung zu rechtfertigen“. Auf der Gegenseite sei das Schiedsrichtergespann seinen Pflichten „in mehrfacher Hinsicht schuldhaft nicht nachgekommen“.
Mit den drei Punkten aus dem Freiburg-Spiel beläuft sich der Vorsprung des Tabellenersten auf den Zweitplatzierten Borussia Dortmund auf neun Punkte. Juristisch könnten die Badener noch gegen das Urteil ankommen, binnen eines Werktags müssten die SCF-Verantwortlichen noch Einspruch einlegen. (dpa/ajr) *tz.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA