Noch ist nicht alles verloren

Groß war das Interesse der Mitglieder des SC Fürstenfeldbruck nicht, als das Präsidium im Auftrag der Insolvenzverwalter Oliver Schartl und Henrik Brandenburg am 14. Dezember zu einem Info-Abend in die Vereinsgaststätte einlud. Gerade einmal 30 Mitglieder, darunter die Ehrenpräsidenten Hans Hahn und Albrecht Huber, fanden sich ein.
Fürstenfeldbruck – Knapp eine Stunde lang erläuterten die Insolvenzverwalter das seit 22. September laufende vorläufige Insolvenzverfahren und unterrichteten die Mitglieder über ihre weitere Vorgehensweise und welche Konsequenzen dem Verein daraus entstehen können. Im Rahmen einer Betriebsprüfung wurde eine beträchtliche Steuerschuld festgestellt, die der Verein nicht stemmen konnte. Verursacht wurde die Steuerschuld in Höhe von 220.000 Euro in erster Linie durch die Aberkennung der Gemeinnützigkeit für die Dauer von vier Jahren.
Das Ziel aller: Verfahrenseröffnung vermeiden
Als ihre Kernaufgabe betrachten die Insolvenzverwalter, für die Gläubiger die beste Lösung zu suchen. Eine Verfahrenseröffnung zu vermeiden, das sei sowohl für den Verein, aber auch für die Gläubiger der beste Weg, so Schartl. Beim Finanzamt und bei OB Erich Raff seien die Insolvenzverwalter dabei auf offene Ohren gestoßen, denn niemand möchte eigentlich, dass der Verein stirbt. Die Aberkennung der Gemeinnützigkeit erfolgte, weil schlichtweg im Bereich des Belegnachweises geschlampt wurde. Für die Verfehlungen gibt es verantwortliche Personen, so Schartl. Diese werde man in den nächsten Wochen auffordern, Schadenswiedergutmachung zu leisten.
Chance auf Wiedergutmachung
Das Ziel ist, sich mit den Gläubigern zu vergleichen. Finanzamt und Stadt haben signalisiert, wenn wir diesen Weg hinbekommen, dann wird man dazu bereit sein. „Ob die Herrschaften, die wir dazu auffordern, bereit sind, mitzumachen“, wird sich zeigen“, sagte Schartl. Es gehe dabei auch darum, denjenigen eine Chance zur Wiedergutmachung zu geben. Sollte das gelingen, könnte der Verein seinen Antrag auf Insolvenz zurückziehen. „Kommt es nicht dazu, sind wir auch mit unserem Latein am Ende.“ Dann müssen sie ihren Auftrag, den ihnen das Gericht erteilt hat, beschreiten. Mit Eröffnung des Verfahrens sterbe aber der Verein nicht gleich. Die Insolvenzverwalter haben aber die Pflicht, dann die Vermögensverwertung durchzuführen. Sicherlich käme da auch Geld zusammen, um die Gläubiger zu befriedigen, aber der zuvor aufgezeigte Weg, sei der wirtschaftlich vernünftigere, weil er zu einer deutlich höheren Befriedigung für die Gläubiger führen würde.
In ein Treuhandkonto Spenden einzahlen
Grundvoraussetzung für den Lösungsansatz ist jedoch, dass sich die Personen, die sich da in der Verantwortung sehen, bereit sind, ihren Beitrag zu leisten. Um dem Verein Geld in die Kasse zu spülen, habe er das Freundschaftsspiel am 27. Januar gegen die Löwen beschafft, informierte Schartl. Aber auch die Mitglieder könnten einen Beitrag leisten. Sie könnten beispielweise auf ein Treuhandkonto Spenden einzahlen, das nicht zur Vermögensmasse des Vereins und damit auch nicht zur Insolvenzmasse zählen würde. Kommt der Vergleich nicht zustande, erhalten die Spender ihr Geld wieder zurück. „Die Verfehlungen, die den Verein in die Krise geführt haben, sind entstanden, als der jetzige Vorstand noch gar nicht in Amt und Würden war, das muss man deutlich herausstellen“, nahm Brandenburg das aktuelle Präsidium aus der Schusslinie. „Der jetzige Vorstand werde völlig zu Unrecht angefeindet.“
Appell zu Zusammengehörigkeit
Die Insolvenzverwalter appellierten an die Zusammengehörigkeit im Verein. Nur wenn das Verfahren nicht eröffnet wird, gibt es die Möglichkeit, sich zu vergleichen, machte Schartl noch einmal deutlich. Er erinnerte an das Insolvenzverfahren des TSV Aindling. Dort haben die Leute gezahlt, die den Schaden verursacht haben, so dass es letztlich zu keiner Eröffnung eines Insolvenzverfahrens kam.
Stadt soll Verein wie VHS retten
SCF-Urgestein Gerhard Knöchel brachte eine Gleichbehandlung ins Spiel. Er erinnerte an die Schulden, die einst die Volkshochschule in Höhe von 250.000 Euro machte. „Die Stadt als zuständige Aufsichtsbehörde hat damals die Schulden locker übernommen. Sie könnte im Rahmen der Gleichbehandlung jetzt beim SCF auf ihre Forderungen verzichten.“ Das könne die Stadt nicht, so die Insolvenzverwalter. „Sonst bekommen die Probleme.“
Ehrentitel zurückgegeben
SCF-Ehrenpräsident Hans Hahn, der an diesem Abend seinen Ehrentitel zurückgab, mokierte sich darüber, dass das Präsidium ihm keinen Einblick auf den Betriebsprüfungsbericht gewährte. Er hätte gern gewusst, welche Dinge das Finanzamt dem Verein vorwerfe. „Sie sind nicht in der Organstellung und haben kein Recht auf Einsicht“, sagte Schartl.
Dieter Metzler