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Teilnahmebedingungen

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Hier finden Sie die Teilnahmebedingungen zum Kreisbote TrachtenMadl 2017

Allgemein 

Mit ihrer Bewerbung stimmen Kandidatinnen zu, dass ihre Angaben und Fotos für redaktionelle und werbliche Zwecke im Rahmen der Aktion "Kreisbote TrachtenMadl" verwendet und an Kooperationspartner weitergegeben werden dürfen. Die Bilder können insbesondere in Medien der Kreisboten-Verlag Mühlfellner KG (folgend Kreisbote) und seiner Partnerverlage Kurier Verlag GmbH, Rundschau-Verlag GmbH und Breu & Schneider GmbH veröffentlicht werden. Das sind die Print-Ausgaben des Kreisboten, Memminger Kurier, Wochen Kurier Mindelheim, DasGelbeBlatt und Hallo München sowie die Online-Portale www.kreisbote.de, www.kurierverlag.de, www.dasgelbeblatt.de und www.hallo-muenchen.de und Plattformen wie Facebook und Instagram.

Der Kreisbote kann jederzeit Kandidatinnen und Finalistinnen, die dem Ansehen des Kreisboten, einem seiner Partnerverlage, eines Sponsors/Partners oder dem Image der Aktion „Kreisbote TrachtenMadl“ direkten oder indirekten Schaden zufügen ohne weitere Angaben vom Wettbewerb ausschließen, und bei Bedarf entsprechende Kandidatinnen nachnominieren.

Rechte an Inhalten 

Kandidatinnen sichern in Bezug auf die von ihnen hochgeladenen Fotos zu, dass sie die kompletten Rechte an diesen Fotos besitzen und keine Rechtsansprüche Dritter an diesen Fotos besteht. Die Kandidatinnen sind allein und umfassend für die eingereichten Inhalte verantwortlich und sind damit verpflichtet, dem Anbieter (Kreisboten-Verlag Mühlfellner KG, Am Weidenbach 8, 82362 Weilheim) sämtlichen Schaden, einschließlich aller Aufwendungen, zu ersetzen, welche diesem aufgrund schuldhafter Verstöße gegen diese Nutzungsbedingungen entstehen.

Alle Urheber- und Verwendungsrechte an Bild- und Tonmaterial, die im Zusammenhang des „Kreisbote TrachtenMadl“ von oder mit den Kandidatinnen erstellt werden, gehen in den Besitz des Kreisbote über und dürfen im Zusammenhang mit der Aktion „Kreisbote TrachtenMadl“ sowie anderen Trachten-Themen in allen Medien von Kreisbote und seiner Partnerverlage uneingeschränkt genutzt werden. Der Kreisbote verpflichtet sich keine kompromittierenden, oder anstößigen Bilder zu veröffentlichen.

Altersbeschränkung 

Die Teilnahme ist ab 16 Jahren möglich, d. h. mit Vollendung des 16. Lebensjahres zum Stichtag 12.08.2017. Bei Teilnehmerinnen unter 18 Jahren wird das Einverständnis eines Erziehungsberechtigten vorausgesetzt, diese muss der Teilnehmerin schriftlich vorliegen und jederzeit vorgezeigt werden können. Das Fehlen der Einverständniserklärung führt zur Disqualifikation. In diesem Fall kann eine Nachnominierung von bereits ausgeschiedenen Kandidatinnen erfolgen.

Einverständniserklärung herunterladen

Runde der 12 Finalistinnen 

Die 12 Kandidatinnen mit den meisten Voting-Stimmen (Online-Voting + Jury-Voting) ziehen in das Finale ein und erhalten ein Dirndl einer unserer Trachten-Partner. Dazu wird je die Hälfte der Finalistinnen am 07.07.2017 bei Sedlmeir´s Trachtenhof bzw. am 08.07.2017 bei Daller Tracht eingekleidet. Nach der Einkleidung erfolgt ein professionelles Foto-Shooting vor Ort bei dem jeweiligen Trachten-Partner. Die Aufteilung der Finalistinnen erfolgt per Zufallsprinzip. Aus diesem Grund müssen alle Teilnehmerinnen ihre potentielle Anwesenheit bei beiden Terminen gewährleisten können. Die Finalveranstaltung inkl. Preisverleihung findet am 12.08.2017 beim AK Autohaus Weh statt, alle Finalistinnen verpflichten sich zur Teilnahme an der Veranstaltung.

Die Termine und Orte im Überblick:

- 07.07.2017 - Einkleidung und Foto-Shooting bei Sedlmeir's Trachtenhof (Schwaibach 3, 86853 Langerringen) - 08.07.2017 - Einkleidung und Foto-Shooting bei Daller Tracht (Ziegeleiweg 4, 82398 Oderding) - 12.08.2017 - Finalveranstaltung und Preisverleihung bei AK Autohaus Weh Kempten (Kaufbeurer Str. 150, 87437 Kempten)

Wir behalten uns vor, weitere Termine im Rahmen der Kreisbote TrachtenMadl-Wahl zu planen bzw. zu ändern. Zudem behalten wir uns vor, Kandidatinnen zu disqualifizieren, falls sie unentschuldigt zu genannten Terminen nicht erscheinen. In diesem Fall kann eine Nachnominierung von bereits ausgeschiedenen Kandidatinnen erfolgen.

Zu allen Terminen erscheinen die Finalistinnen in ihrem TrachtenMadl-Dirndl des jeweiligen Trachten-Partners. Die Kosten für An- und Abreise haben die Kandidatinnen selbst zu tragen.

Siegerin Kreisbote TrachtenMadl 2017 

Die Siegerin bei der Wahl zum Kreisbote TrachtenMadl 2017 sagt zu, nach zeitiger Absprache zu mindestens vier Terminen innerhalb der kommenden 12 Monate nach der Siegerehrung zur Verfügung zu stehen.

Außerdem gelten die Gewinnspiel-Teilnahmebedingungen und die Datenschutzerklärung der Kreisboten-Verlag Mühlfellner KG.

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