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Mann soll Mädchen (15) vor 40 Jahren ermordet haben: Nach Hammer-Wende - so geht es weiter

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Von: Katarina Amtmann

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Aschaffenburg/Bayern: Mann soll 1979 Mädchen ermordet haben: steht Hammer-Wende bevor?
Ein Mann steht vor Gericht. Er soll 1979 im Aschaffenburger Schlosspark eine 15-Jährige getötet haben. © dpa / Michael Donhauser

Vor 40 Jahren wurde ein Mädchen in Aschaffenburg ermordet. Für die Tat steht ein Mann (57) vor Gericht. Doch wie geht es nach der Hammer-Wende in dem Indizienprozess weiter?

Update vom 17. Februar, 15.08 Uhr: Der Prozess um einen Mord an einer 15-Jährigen vor 40 Jahren in Aschaffenburg wird sich voraussichtlich bis in die zweite Aprilhälfte hinziehen. Das Landgericht Aschaffenburg gab am Montag bekannt, es seien vier weitere Verhandlungstage angesetzt worden. Unter anderem soll ein völlig neues zahnmedizinisches Gutachten eines zweiten Sachverständigen erstellt werden, um Klarheit in den verworrenen Fall zu bringen.

Der letzte bisher geplante Verhandlungstag ist nunmehr der 20. April. Ob es dann bereits ein Urteil geben kann, ist ungewiss. Möglicherweise seien „wenige weitere Tage“ notwendig, teilte das Gericht am Montag mit.

Mordprozess in Aschaffenburg: Neues zahnmedizinisches Gutachten soll Klarheit bringen

Der seit Januar laufende Prozess hatte eine überraschende Wende erfahren, die zur Haftentlassung des 57 Jahre alten Angeklagten geführt hatte. Ein zahnmedizinisches Gutachten, das den Mann anhand einer Bissspur an der Leiche hätte überführen sollen, hatte sich aus Sicht der 2. Jugendkammer am Landgericht als wertlos erwiesen.

Die Sachverständige war in ihrem den Angeklagten belastenden Gutachten von Annahmen ausgegangen, die sich nachweislich als falsch erwiesen. Das zweite Gutachten - vom Gericht auf Antrag der Verteidigung zunächst abgelehnt und nun doch erlaubt - soll der Forensiker Claus Grundmann vom rechtsmedizinischen Institut Duisburg erstatten. Grundmann sei ein ausgewiesener Experte in der zahnmedizinischen Forensik, unter anderem bei der Analyse von Bissspuren.

57-Jähriger steht vor Gericht: Prozess geht unter veränderten Vorzeichen weiter

Update vom 17. Februar, 9.20 Uhr: Ein Mann (57) steht vor Gericht. Er soll 1979 eine 15-Jährige ermordet haben. Als entscheidender Hinweis in dem Indizienprozess galt ein zahnmedizinisches Gutachten. In diesem waren jedoch später Fehler aufgefallen. (Merkur.de*) Am heutigen Montag wird der Prozess am Landgericht deshalb unter völlig veränderten Vorzeichen fortgesetzt. Der Haftbefehl gegen den 57-Jährigen musste bereits aufgehoben werden, eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für eine Verurteilung des Mannes sei nicht mehr zu bejahen, hieß es.

Es muss nun entschieden werden, ob weitere Zeugen geladen werden und ob ein weiteres zahnmedizinisches Gutachten eingeholt werden soll - dies hatte die Verteidigung zu Beginn des Prozesses zunächst erfolglos beantragt. Das Gericht hatte angekündigt, auch zu prüfen, ob der Angeklagte gegebenenfalls mit Sicherheit als Täter ausgeschlossen werden könne.

Mädchen vor 40 Jahren ermordet: Kommt es im Prozess zu einer Hammer-Wende?

Erstmeldung vom 7. Februar

Aschaffenburg - Vor 40 Jahren starb ein Mädchen in Aschaffenburg. Die 15-Jährige wurde ermordet. Ein 57-Jähriger steht dafür vor Gericht. Der Prozess wird nach Jugendstrafrecht geführt, da der Angeklagte zum Tatzeitpunkt erst 17 Jahre alt war. Er war ein Nachbar der 15-Jährigen.

Mädchen vor 40 Jahren in Aschaffenburg ermordet: Wende im Indizienprozess?

Als entscheidender Hinweis in dem Indizenprozess gilt eine Bissspur an der Leiche des Mädchens. Ein zahnmedizinisches Gutachten hatte die Bisswunde dem Angeklagten zugeordnet. Doch jetzt kommt es möglicherweise zur Wende in dem Prozess: Die Jugendkammer des Landgerichts zweifelt das zahnmedizinische Gutachten an. 

Das Gericht wolle nun prüfen, ob der Haftbefehl gegen den seit Mai 2019 in Untersuchungshaft sitzenden Mann aufrecht erhalten werden könne und ob - wie von der Verteidigung schon zuvor beantragt - ein zweites zahnmedizinisches Gutachten in Auftrag gegeben werden müsse. Dadurch könnte der Prozess deutlich länger andauern, als geplant. Eine Entscheidung über den Fortgang solle noch am heutigen Freitag (7. Februar) fallen. 

Wende in Mordprozess? Widersprüche in zahnmedizinischem Gutachten

Dem Gericht seien in dem zahnmedizinischen Gutachten Widersprüche und Fehler aufgefallen. Beispielsweise seien zusätzliche Röntgenbilder nicht berücksichtigt worden. Die Gutachterin sei jedoch grundsätzlich bei ihrer Beurteilung geblieben, teilte ein Gerichtssprecher mit. Sie habe jedoch die Wahrscheinlichkeit, dass die Wunde vom Gebiss des Angeklagten verursacht worden sei, leicht heruntergestuft.

Ein Fall Dresden erhielt nun ebenfalls eine grausige Wende, obwohl schon ein Urteil feststeht. Der Mörder seiner eigenen beiden Kinder habe sich ein fürchterliches Vorbild genommen, vermuten die Richter.

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