Antrag auf Gesundheitsministerkonferenz
Baden-Württemberg fordert Testpflicht für Beschäftigte mit Kundenkontakten
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- VonFlorian Römerschließen
Kunden müssen in Geschäften, Restaurants oder Fitnessstudios einen 3G-Nachweis erbringen. Beschäftigte müssen das bislang nicht. Baden-Württemberg will das jetzt bundesweit ändern:
In Baden-Württemberg gilt seit Donnerstag (16. September) eine neue Corona-Verordnung*. Darin ist auch erstmals eine Testpflicht für nicht geimpfte oder genesene Beschäftigte* enthalten, die beim Arbeiten Kontakt zu Kunden oder Gästen haben. Ab der Warnstufe (250 Corona-Intensivpatienten/Hospitalisierungsinizidenz 8) sind Beschäftigte etwa in Restaurants, Geschäften oder Fitnessstudios verpflichtet, einen negativen Test vorzulegen, wenn sie nicht vollständig geimpft oder genesen sind.
Jetzt macht sich Baden-Württemberg auch auf Bundesebene für eine Testpflicht für Beschäftigte im Publikumsverkehr stark, verrät HEIDELBERG24*.
Das Bundesland will bei der Gesundheitsministerkonferenz in Würzburg einen entsprechenden Antrag stellen. Kunden und Besucher müssten in fast allen Innenräumen einen Nachweis über Impfung, Test oder Genesenenstatus erbringen, heißt es darin. „Für Beschäftigte der jeweiligen Branchen gelten jedoch weiterhin keine 3G-Pflichten“, so der Antrag. Die Testung am Arbeitsplatz ist für Beschäftigte bislang optional. Gerade bei beruflichen Tätigkeiten, bei denen die Beschäftigten mit von der 3G-Pflicht Betroffenen Kontakt hätten, gebe es „ein Ungleichgewicht der Schutzmaßnahmen“. *HEIDELBERG24 ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.