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Gericht: Keine Skiausrüstung für Hartz-IV-Familie

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Skifahren in den Bergen.
Ein Schüler fährt mit seiner Klasse zum Skifahren. Das Jobcenter zahlt aber nur die Reise, nicht noch die Ausrüstung. © dpa

Berlin - Ein Berliner Jobcenter muss einem 14-Jährigen keine Ski-Ausrüstung mit Helm, Brille, Handschuhen und Unterwäsche bezahlen. Das entschied das Berliner Sozialgericht.

Wie das Berliner Sozialgericht am Freitag weiter mitteilte, habe das Jobcenter Mitte bereits Kosten von 540 Euro für eine achttägige Skireise des Schülers mit seiner Klasse nach Südtirol übernommen. Die Eltern, die mit ihren sechs Kindern Hartz IV beziehen, hatten zusätzlich die Übernahme der Ausrüstungskosten beantragt. Im Eilverfahren entschied das Sozialgericht nun, darauf bestehe kein Anspruch.

Unterwäsche und Handschuhe müssten aus dem Regelsatz finanziert oder notfalls angespart werden, so das Gericht. 14- bis 18-Jährige haben laut Gericht einen Anspruch auf 302 Euro im Monat. Zudem sei fraglich, ob außer dem Helm die begehrten Sachen notwendig seien.

Es sei auch zumutbar, auf Gebrauchtwaren zurückzugreifen. Im Internet gebe es Skianzüge für Jugendliche bereits ab 15 Euro und Skibrillen ab 5 Euro. Der Beschluss ist rechtskräftig (Beschluss vom 13. Januar 2015 (S 191 AS 115/15 ER).

dpa

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