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Führerschein-Umtausch: Erste Frist für Betroffene endet bald
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Führerschein umtauschen: Wer 1953, 1954, 1955, 1956, 1957 oder 1958 geboren ist, muss bald seinen Führerschein erneuern. Was Betroffene wissen sollten.
Köln – Die ersten Führerscheine können bereits umgetauscht werden – und sollten es auch. Denn die erste Frist für den Führerschein-Umtausch läuft naht Ende Januar. Das bedeutet: Autofahrer, die zwischen 1953 und 1958 geboren sind, müssen nun ihren Führerschein umtauschen und erneuern lassen.
24RHEIN* zeigt, welche Frist für Autofahrer aus den Jahrgängen 1953, 1954, 1955, 1956, 1957 und 1958 gilt.
Der Führerschein-Umtausch gilt jedoch grundsätzlich für alle – zumindest für Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Das heißt: Tausende Menschen sind vom Führerschein-Umtausch betroffen. Denn sowohl der graue und rosa Lappen als auch die Führerschein-Karte müssen umgetauscht werden. Wann die Frist für den Führerschein-Umtausch ausläuft, hängt jedoch entweder vom Geburtsjahr des Fahrers oder dem Ausstellungsjahr ab. (jaw) *24RHEIN ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA