Prozess um Buback-Mord: Verfassungsschutz mauert

Stuttgart - Im Prozess um den Mordfall Buback hat das Bundesamt für Verfassungsschutz die Herausgabe weiterer Dokumente abgelehnt.
Das teilte der Vorsitzende Richter am Dienstag in der Verhandlung gegen die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart mit. Nun müsse Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) über die Freigabe entscheiden.
Nach Angaben der Verteidiger Beckers hatte das Gericht beim Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) beantragt, Unterlagen über die Vernehmung einer Quelle aus den 80er-Jahren zur gerichtlichen Verwertung freizugeben. Außerdem solle die Identität der Quelle enthüllt werden und allen mit dem Vorgang befassten Verfassungsschützern die Genehmigung zur Aussage vor Gericht erteilt werden.
RAF-Morde: Bilder vom Prozess gegen Verena Becker
Nach Informationen aus Sicherheitskreisen handelt es bei der Quelle um Verena Becker selbst, die 1981 während ihrer Haftzeit mit dem Verfassungsschutz gesprochen hat. Dabei habe sie das ehemalige RAF-Mitglied Stefan Wisniewski als Mittäter beim Anschlag auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback am 7. April 1977 genannt. Erst nach langen Hin und Her waren im Frühjahr zwei BfV-Vermerke für die Prozessbeteiligten freigegeben worden, in denen aber keine Quelle genannt wird.
Becker muss sich derzeit in Stuttgart-Stammheim als mögliche Mittäterin des Mordanschlags vor Gericht verantworten. Die Anklage geht allerdings nicht davon aus, dass die damals 24-Jährige selbst auf dem Motorrad saß, von dem aus Buback erschossen wurde, sondern eine maßgebliche Rolle bei der Organisation des Attentats gespielt habe. Bubacks Sohn Michael, der als Nebenkläger in dem Verfahren auftritt, hält Becker hingegen für die Schützin. Er glaubt, dass sie bei den Ermittlungen geschützt wurde, weil sie schon vor ihrer Festnahme mit Geheimdiensten kooperiert habe. Hierfür allerdings gibt es bislang keine Belege.
dpa