Lufthansa streicht hunderte Flüge: Wie Reisende ihr Geld zurückbekommen
Chaos an deutschen Flughäfen: Am Freitag (2. September) streicht die Lufthansa fast alle Flüge. Diese Rechte haben Reisende, deren Flug gestrichen wird.
Frankfurt – Personalmangel, Streiks und die Corona-Pandemie: Gründe für Flugstreichungen gibt es viele. Doch je nachdem warum der Flug entfällt, haben Reisende unterschiedliche Rechte. Wir geben einen Überblick.
Am Freitag (3. September) legt ein Pilotenstreik den Flugbetrieb der Lufthansa fast vollständig lahm. Fast alle Flüge am Freitag wurden gestrichen. 130.000 Passagiere sind betroffen. Der Ausstand sollte in der Nacht zu Samstag enden, aber auch am Wochenende kann es noch zu einzelnen Flugausfällen oder Verzögerungen kommen.

Reisen und Chaos an Flughäfen: Die Fluggastrechteverordnung regelt die Einzelheiten
Nach der Corona-Pandemie hatten sich die Reisendenzahlen am Flughafen Frankfurt wieder erholt und erreichten im Juni ein Rekordniveau. Doch ein massiver Personalmangel infolge der Corona-Pandemie beeinträchtigt den Flugverkehr. So fehlen nicht nur Beschäftigte bei Airlines, sondern auch das Ein- und Aussteigen von Passagierinnen und Passagieren, Sicherheitskontrollen und Gepäckabfertigung dauern deutlich länger.
Die gute Nachricht für Reisende: Laut Angaben des Verbraucherschutzes fällt fehlendes Personal im Gegensatz zu Unwettern nicht unter die Begründung „höhere Gewalt“, sodass laut der Hamburger Verbraucherschützerin Julia Rehberg in den meisten Fällen eine Rückerstattung fällig wird. Alternativ können Reisende auch auf eine Ersatzverbindung bestehen, die die Airline nicht nur durch eigene Flüge, sondern wenn möglich, auch durch Zugverbindungen oder Flüge anderer Anbieter bereitstellen kann, erklärt Rehberg in einem Interview mit dem NDR. Auch im Falle eines Streiks haben betroffene Passagiere bei einer Flugannullierung unter anderem ein Recht auf Ersatzflüge und gegebenenfalls Ausgleichsleistungen, teilt die Verbraucherzentrale mit.
Dazu erklärt Rehberg, dass bei einer Reise, die im Zeitraum von zwei Wochen vor Reiseantritt durch die gesetzlich geregelte Fluggastrechteverordnung besonders klar definiert ist, was Reisende von der Fluggesellschaft verlangen können. Doch auch Reisende, deren geplanter Urlaub länger in der Zukunft liegt, hätten laut Rehberg gute Chancen auf alternative Beförderung: „Es kann unserer Auffassung als Verbraucherzentrale nicht sein, dass eine Fluggesellschaft einen Vertrag mit einem Kunden schließt und im Nachhinein sagt: Nein, das mache ich doch nicht.“
Flug wegen Streik gestrichen: Diese Rechte haben Reisende
Die Option, Geld für einen annullierten Flug zurückzufordern, gebe es laut Verbraucherschützerin Rehberg grundsätzlich immer. Das gilt auch bei Streiks. Fluggäste können den Flug stornieren und bekommen dann ihr Geld zurück. Dafür hat die Airline sieben Tage Zeit. Wer trotzdem fliegen will, hat Anspruch auf einen späteren Flug. Dauert der Streik länger, entsteht jedoch ein Rückstau und Reisende müssen sich auf längere Wartezeiten gefasst machen.
Ist ein Ersatzflug erst am kommenden Tag oder später möglich, muss die Airline Übernachtungen und Transfers zum Hotel bereitstellen. Bei einer Pauschalreise muss der Reiseveranstalter für eine Ersatzbeförderung sorgen. Verbraucherschützern zufolge können Pauschalreisende ab einer Verspätung von fünf Stunden den Reisepreis mindern.
Verbraucherschutz zu annullierten Flügen: Reisende bekommen meistens Geld zurück
Fordern Reisenden von der Airline Folgekosten, etwa für einen selbst gebuchten Ersatzflug oder eine Übernachtung im Hotel, wird es jedoch schnell komplizierter: Die Fluggesellschaft müsse diese in den meisten Fällen zwar grundsätzlich – laut der Einschätzung des Verbraucherschutzes – ersetzen, könnte jedoch auch einzelne Positionen anfechten.
Denn: Passagierinnen und Passagiere hätten dann eine Pflicht, den Schaden „möglichst gering zu halten“. Rehberg erklärt im NDR-Interview: „Wenn zum Beispiel ein Flug, der noch am gleichen Tag geht und weniger kostet als die Folgekosten, die entstehen, wenn ich gar nicht fliege, dann müsste ich mich für den Flug entscheiden. Zudem kann die Haftung für Folgeschäden mittels AGB auf grob fahrlässiges Verhalten begrenzt werden.“ Wird ein Flug wegen eines Streiks annulliert oder ist verspätet, können Betroffene mit der App „Flugärger“ der Verbraucherzentrale berechnen, wie viel Geld sie zurückbekommen.
Was Sie tun können, wenn Ihr Flug gestrichen wurde:
- Sammeln Sie Nachweise über Ausgaben.
- Kontaktieren Sie bei Pauschalreisen den Reiseveranstalter.
- Fordern Sie eine gleichwertige Ersatzbeförderung.
- Wenn die Fluggesellschaft keinen Ersatzflug anbietet, können Sie selbst einen neuen Flug buchen und die Kosten in Rechnung stellen.
- Wer die Reise nicht mehr antreten will, kann bei einer Annullierung des Fluges vom Vertrag zurücktreten und von der Airline die Erstattung des Flugpreises verlangen, schreibt der ADAC.
- Quelle: ADAC
Probleme an deutschen Flughäfen: Bei Verzögerungen Geld zurück holen
Problematische Situationen drohen aufgrund der aktuellen Lage jedoch nicht nur Kundinnen und Kunden, deren Flüge gestrichen wurden. Auch Menschen, die rechtzeitig am Flughafen sind, können an besonders Publikums-intensiven Tagen ihren Flug verpassen, etwa weil sie nicht rechtzeitig durch den Sicherheitscheck gekommen sind. Dazu ist es nötig, zu dokumentieren, dass man rechtzeitig, mindestens zweieinhalb Stunden vor geplantem Abflug, am Flughafen angekommen ist und lange Schlangen bei Check-In oder Sicherheit für Verzögerungen gesorgt haben, zum Beispiel mit Fotos.
In solchen Fällen kann es sich lohnen, Personal vor Ort anzusprechen und auf seine Situation aufmerksam zu machen, um sicherzustellen, dass man den Flieger doch noch rechtzeitig bekommt. Erst wenn auch das erwiesenermaßen nicht zum Erfolg führt, haben Reisende laut Einschätzung des Verbraucherschutzes in Niedersachsen einen Anspruch auf Schadenersatz durch den Flughafenbetreiber oder sogar den Staat. (ska/sne/AFP)